Bundestagsbeschluss
Ärzte sind bei pandemiebedingten Kinderkrankentagen außen vor
Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für zusätzliche Kinderkrankentage geebnet für Eltern, die keine Betreuung während der Kita- oder Schulschließung leisten können.
Veröffentlicht:Berlin. 20 Tage pro Kind sollen jedem Elternteil befristet für dieses Jahr als Kinderkrankentage zustehen, um Engpässe abfedern zu können, die sich ergeben, wenn Kinder wegen Kita- oder Schulschließung nicht durch Dritte im Haushalt betreut werden können – für Alleinerziehende sind es 40 Tage. Am Donnerstag hat der Bundestag die vom Kabinett am Dienstag verabschiedete Initiative beschlossen. Stimmt der Bundesrat am Montag zu, so ist dieser rechtliche Anspruch in trockenen Tüchern.
„Das ist kein Aufruf zum Krankschreiben gesunder Kinder“, stellte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) im Anschluss an die Bundestagsentscheidung vor der Presse klar. Somit seien Kinderärzte bei pandemiebedingten Betreuungsengpässen der Eltern außen vor. „Nach wie vor gehören nur kranke Kinder zum Kinderarzt“, so Giffey.
Derzeit arbeite die Bundesregierung noch an einer Mustervorlage für eine Kinderkrankbescheinigung, die durch die jeweilige Kita, Schule oder Betreuungsperson zu unterfertigen sei. „Wir haben im vergangenen Jahr gesehen: Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder - das alles geht nicht zusammen“, so Giffey.
Giffey: „Kita-Schließung keine langfristige Option“
Giffey erteilte darüber hinaus einer weiteren Ausweitung der Kinderkrankentage eine Absage: „Die Kita-Schließung darf keine langfristige Option sein!“ Es gebe immer mehr Berichte über Übergewicht, Mobilitätsmangel sowie bei Vereinsamung bei Kindern, die nicht zur Kita oder Schule gingen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, der Staat gebe nun „finanzielle Sicherheit für diese schwierige Zeit“. Er nahm die Gelegenheit auch wahr, um darauf hinzuweisen, dass Stand Donnerstag rund 840.000 Menschen in Deutschland – „schon mehr als ein Prozent der Bevölkerung“ – die erste Corona-Schutzimpfung erhalten hätten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der derzeit darauf drängt, Arbeitgeber sollten Arbeitnehmer, bei denen das ginge, zum Infektionsschutz ins Homeoffice schicken, zeigte Verständnis für Kritik an der Ausweitung der Kinderkrankentage. „Es gibt keine perfekte Lösung für Alles. Deutschland will mit den Mitteln des Sozialstaates durch diese Krise kommen“, so Heil.
Sonderreglungen für Kinder mit Behinderung
Die Höhe des Kinderkrankengeldes für den betreffenden Elternteil beträgt in der Regel anteilig bis zu 90 Prozent des ausgefallenen monatlichen Nettoarbeitsentgelts – für 2021 gedeckelt bei 112,88 Euro pro Tag.
Voraussetzung für die Beantragung des durch Betreuungsengpässe bedingten Kinderkrankengeldes bei der Krankenkasse sind laut Bundesfamilienministerium:
- Begrenzter Kreis Anspruchsberechtigter: Sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind müssen gesetzlich krankenversichert sei. Zudem kann keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen.
- Höchstalter: Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Alterseinschränkung gilt explizit nicht für Kinder mit Behinderungen.