Kassen-Report
Am häufigsten werden Cannabis-Blüten verschrieben
Cannabis als Therapie bleibt ein Reizthema. Ärzte und Wissenschaftler fordern, die Widersprüche der Versorgung mit dem umstrittenen Wirkstoff erneut in den Blick zu nehmen.
Veröffentlicht:Berlin. Vier Jahre nach dem Start für die Verordnungsfähigkeit von Cannabis zu Lasten der Krankenkassen am 10. März 2017 fällt die Bilanz bis dato gemischt aus.
Aktuelle Ergebnisse einer Untersuchung der Universität Bremen legen nahe, dass ein Großteil der von den Kassen dafür aufgewendeten Mittel fehlalloziert sein könnten. Wissenschaftler und Ärzte fürchten nun, dass den Vertretern der Kostenträger der Kragen platzen und die positiven Aspekte der kassenfinanzierten Cannabis-Therapien Schaden nehmen könnten.
Verordnung von Cannabis-Blüten auffällig
Allein 62 Prozent der Gesamtrechnung für THC-haltige Therapien der BKK Mobil Oil entfielen im Jahr 2019 demnach auf getrocknete Blüten, „auffällig häufig“ verordnet von Hausärzten, haben die Forscher festgestellt. Das sei „hochalarmierend“, kommentierte der Schmerzmediziner und ehemalige Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum Professor Christoph Maier die Untersuchung der BKK-Daten am Mittwoch.
Dieses Faktum weise bei verordneten Mengen von bis zu 20 Gramm am Tag auf Sucht und sogar Kriminalität hin. Selbst in den Niederlanden liege die durchschnittlich verordnete Menge an Cannabisblüten bei weniger als einem Gramm, sagte Maier.
In vier Jahren 500 Prozent mehr Kosten
Einen „nicht-arzneilichen Cannabiskonsum zu Lasten der GKV“ will auch der Autor der Untersuchung nicht ausschließen. In den ersten vier Jahren seien die Ausgaben der Kassen für cannabishaltige Produkte insgesamt um mehr als 500 Prozent von 27 auf 151 Millionen Euro gestiegen, berichtete der Arzneimittelexperte Professor Gerd Glaeske, der gemeinsam mit dem Apotheker Lutz Muth den Cannabis-Report 2020 verfasst hat.
Umgerechnet auf die geschätzt knapp 80 000 mit Cannabis behandelten Patienten in der GKV seien dies rund 2000 Euro pro Kopf. Und das trotz erheblicher Defizite bei der Evidenz für die Wirksamkeit. Unterstützt hat das Projekt die BKK Mobil Oil, bei der seit 2017 mehr als 1000 Anfragen auf Kostenübernahme für den Einsatz medizinischer Cannabinoide eingegangen sind.
Experte: Interessantes Produkt, aber...
Antragsgründe waren zu 27 Prozent ein chronisches Schmerzsyndrom, zu sieben Prozent Rückenschmerzen, zu sechs Prozent Spastik und fünf Prozent Neuropathie. Für den Schmerzexperten Maier eigentlich „überwiegend Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugen“.
Die Cannabinoide seien ein interessantes Produkt, betonte Maier. Das gelte allerdings nur für eine „kleine Gruppe“ von Patienten mit „zerstörtem Rückenmark“ in der Folge von Multipler Sklerose oder Querschnittlähmung. Selbst für die Palliativversorgung seien die Daten bislang „fast immer enttäuschend“, sagte Maier.
Ab 50 Millionen Euro Jahresumsatz müsse jeder andere Wirkstoff in ein Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungs-Gesetz (AMNOG) einbezogen werden, sagte Glaeske. Cannabis sei auch bei 150 Millionen Euro Jahresumsatz hier noch nicht gefordert. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte an dieser Stelle tätig werden. Ein „Rollback“ der Politik sollte verhindert, der selektive Blick auf die Therapiemöglichkeiten allerdings verbreitert werden, forderte Glaeske.