Gesetz statt Verordnung
Auch Verfassungsrechtler für gesetzliche Corona-Impfpriorisierung
Wer wann eine Corona-Impfung bekommt, hat Gesundheitsminister Jens Spahn entschieden – mit einer Impfverordnung. Immer mehr Juristen fordern eine solide gesetzliche Grundlage.
Veröffentlicht:Berlin. Der Staatsrechtler Udo Di Fabio hält eine Beteiligung des Bundestags bei der Festlegung der Impfreihenfolge in Deutschland für nötig. „Wer wann geimpft wird, diese Frage kann Auswirkungen auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben“, sagte der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts der Zeitung „Welt“ (Samstagsausgabe). Anfang der Woche hatte sich auch der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen.
Eine Verteilungsfrage, die Grundrechte berühre, sei laut Verfassung dem Gesetzgeber vorbehalten, sagte nun auch Di Fabio. Die Verankerung von fünf allgemeinen Impfzielen im Infektionsschutzgesetz, wie in einem am Freitag im Bundestag vorgelegten Entwurf der Koalition vorgesehen, reiche dafür aber „vermutlich“ bereits aus.
Der Entwurf der Koalition sieht vor, Ziele wie etwa die „Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe“ oder der „Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko“ gesetzlich zu verankern. Diese Ziele sollen im Fall beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen zu berücksichtigen sein. Zuletzt waren mehrfach Rufe nach stärkerer Beteiligung des Bundestags laut geworden.
Die beschlossene Verlängerung des Lockdowns hält der Jurist mit Blick auf die Mutation des Virus für vertretbar. Für Geimpfte müssten allerdings die Einschränkungen aufgehoben werden, sobald wissenschaftlich erwiesen sei, dass sie das Virus nicht übertragen könnten.
Grundrechtseingriffe seien für sie dann weder verfassungsrechtlich noch ethisch zu rechtfertigen, sagte der Staatsrechtler der „Welt“. „Die Auffassung, man müsse solidarisch sein, weil ja nicht für alle der Impfstoff da ist, überzeugt mich nicht.“ (dpa/eb)