Rechtliche Grundlage der Corona-Politik

Corona-Impfung: BSG-Präsident für gesetzliche Priorisierung

Die Impf-Priorisierung ist nicht in Stein gemeißelt, sagt BSG-Präsident Rainer Schlegel. Dennoch spricht er sich für eine gesetzliche Regelung aus. Zudem prognostiziert er zunehmende Corona-Klagen – insbesondere vor dem BSG.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Aufgabe des Gesetzgebers ist es, grundlegende Dinge zu regeln. Details dagegen seien oft besser in einer Verordnung aufgehoben, sagt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel.

Aufgabe des Gesetzgebers ist es, grundlegende Dinge zu regeln. Details dagegen seien oft besser in einer Verordnung aufgehoben, sagt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel.

© Michael Reichel / Arifoto Ug / dpa-Zentralbild / picture alliance

Kassel. Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat sich für ein Gesetz zur Rangfolge bei den Corona-Impfungen ausgesprochen. „Es würde nichts dagegensprechen, dass man diese Diskussion im Deutschen Bundestag führt und im Bundestag zu einer Entscheidung kommt“, sagte Schlegel bei der Online-Jahrespressekonferenz des BSG am Dienstag in Kassel. „Man kann ja auch in einem Ministerium sagen: das ist mir zu heikel, das mache ich nicht.“

Nach einem nur leichten Anstieg der Fallzahlen im vergangenen Jahr rechnet der BSG-Präsident damit, dass Corona künftig auch am obersten Sozialgericht für mehr Arbeit sorgen wird. „Irgendwann wird es zur Endabrechnung kommen.“ Insbesondere bei den Krankenhäusern gehe es schließlich um sehr viel Geld.

Zur Impf-Priorisierung sagte Schlegel, diese sei „nicht in Stein gemeißelt“. Für die Grundlinie sei aber ein Gesetz schon zur rechtlichen Absicherung der richtige Weg. „Im Grunde bedauere ich den Herrn Spahn wegen der Rechtsfülle, die ihm zugewachsen ist.“

Härtefallklausel bei Corona-Impfungen wünschenswert

Eine Härteklausel bei den Impfungen sei zwar wünschenswert, aber schwierig. Sie müsse „sehr eng geführt sein“. Andernfalls gebe es zu viele Fälle und eine Flut an Klagen.

Dabei sei es Aufgabe des Gesetzgebers, grundlegende Dinge zu regeln. Details dagegen seien dann oft besser in einer Verordnung aufgehoben – schon, „damit nicht jeder Mist nach Karlsruhe kommt“. Hintergrund ist, dass ein Gesetz nur vom Bundesverfassungsgericht, eine Verordnung aber auch von den Fachgerichten korrigiert oder auch aufgehoben werden kann.

Als Beispiel einer gesetzlichen Überregulierung nannte der BSG-Präsident die gesetzliche Krankenversicherung. Dort „regeln wir viel zu viel im Gesetz selbst“, kritisierte er.

Digitalstau auch in Gerichten

Ähnlich wie weite Teile der Ärzteschaft zeigte sich auch Schlegel für die Justiz unzufrieden mit dem Fortschritt bei der digitalen Infrastruktur. „Wir würden uns wünschen, dass wir mit Videokonferenzsystemen arbeiten können, von denen wir wissen, dass sie uns keine datenschutzrechtlichen Probleme bereiten.“ In Zeiten der Corona-Pandemie dürfe aber der Datenschutz auch nicht immer an oberster Stelle stehen. Häufiger und deutlicher müsse zudem unterschieden werden, um welche Daten es überhaupt geht.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

© Springer Medizin Verlag

Intens. Video-Podcast

Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Mann mit Pflaster auf Oberarm gibt Daumen-hoch-Zeichen

© U_Photo / Shutterstock

Impflücken bei Chronikern

Senkung von Morbidität und Mortalität durch bessere Vorsorge

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Impfschutz bei den Kleinsten oft unvollständig

© Olivier Le Moal - stock.adobe.com

Content Hub Impfen

Pneumokokken-Impfschutz bei den Kleinsten oft unvollständig

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

© MKC/ shutterstock

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Lesetipps