Ausland
Aus für Corona-Isolationspflicht in Österreich – auch wegen sozialer Folgen
Während hierzulande noch diskutiert, ist Österreich schon weiter: Die Alpenrepublik schafft die Isolationsvorschriften für Corona-Infizierten ab. Eine Pandemie könne man nicht „wegabsondern“.
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Ende der Quarantäne-Regeln in Österreich: Chief Medical Officer Dr. Katharina Reich, Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Dienstag in Wien.
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Wien. Österreich schaff die Isolationsvorschriften für SARS-CoV-2-Infizierte ab. „Wir machen jetzt Verkehrsbeschränkungen statt verpflichtender Quarantäne“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag in Wien. Die grundsätzliche Lockerung werde ab 1. August gelten. Auch Menschen mit einer Corona-Infektion dürften nun weiter unterwegs sein, allerdings mit FFP2-Maske.
Meldepflicht bleibt bestehen
„Wer krank ist, bleibt zu Hause“, appellierte Rauch zugleich an die Bürger. Die Entscheidung sei gerade auch mit Blick auf die psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise gefallen, sagte Rauch. Weltweit hätte die Zahl von Angststörungen und Depressionen zugenommen. „Wir gehen einfach gut vorbereitet in eine neue Phase der Pandemie-Bekämpfung.“
„Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen und nicht wegabsondern“, hieß es. Weiterhin gelte eine Meldepflicht, um einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu behalten. Rauch verwies auf internationale Vorbilder wie Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz. Dort sei die Quarantäne ohne größere Folgen teils seit Monaten abgeschafft.
Offizielle Zweifel an offiziellen Fallzahlen
Deutlich wie nie stellte die Regierung auch die Aussagekraft der Zahl der COVID-19-Fälle in den Krankenhäusern infrage. Eine genaue Analyse ergebe, dass nur etwa die Hälfte der entsprechenden Patienten als Hauptdiagnose COVID-19 habe, sagte Dr. Katharina Reich, Ärztin und Sektionschefin für Öffentliche Gesundheit im österreichischen Gesundheitsministerium.
Zu den Verkehrsbeschränkungen zählt ein Betretungsverbot für infizierte Besucher in Krankenanstalten ebenso in Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen. Wie aus dem der Nachrichtenagentur APA vorliegenden Entwurf weiter hervorgeht, dürfen aber infizierte Mitarbeiter an diesen Orten mit Maske weiter ihrem Job nachgehen. Im Freien und bei einem Mindestabstand von zwei Metern entfällt die Maskenpflicht. (dpa/eb)