„Kleine Richterlein“-Äußerung

BÄK-Spitze geht Montgomery scharf an

„Kleine Richterlein“, die Corona-Regeln kippen: Mit seiner umstrittenen Äußerung zieht Weltärztebund-Chef Montgomery nun auch den Zorn des Präsidiums der Bundesärztekammer auf sich. Er selbst verteidigt seine Aussage.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Professor Frank Ulrich Montgomery, hier noch als Präsident der Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag 2019 in Münster. Inzwischen distanziert sich die BÄK von ihrem Ehrenvorsitzenden und seinen Äußerungen zu richterlichen Urteilen in Sachen Corona.

Professor Frank Ulrich Montgomery, hier noch als Präsident der Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag 2019 in Münster. Inzwischen distanziert sich die BÄK von ihrem Ehrenvorsitzenden und seinen Äußerungen zu richterlichen Urteilen in Sachen Corona.

© Guido Kirchner/dpa

Berlin. Die Kritik an Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden des Weltärztebundes, Professor Frank Ulrich Montgomery, zur Rolle deutscher Gerichte in der Corona-Pandemie hält unvermindert an. Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) distanzierte sich nun auch die Spitze der Bundesärztekammer (BÄK) von Montgomery.

Die Arbeit „hochqualifizierter Richter an den Verwaltungsgerichten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sowie den BÄK-Vizepräsidenten Dr. Ellen Lundershausen und Dr. Günther Matheis, trage maßgeblich dazu bei, „das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in die Corona-Eindämmungsmaßnahmen von Bund und Ländern zu erhalten und zu fördern“.

Die Bundesärztekammer als Vertreterin der Ärzte verwahre sich daher „ausdrücklich gegen eine Herabwürdigung der Arbeit von unabhängigen Richterinnen und Richtern in Deutschland“, betonen Reinhardt, Lundershausen und Matheis.

ÄKN: So provoziert man Beifall von falscher Seite

Mit Empörung reagierte auch der Landesvorstand der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Man verurteile Montgomerys Äußerung auf das Schärfste, teilte die Kammer am Mittwoch mit.

„Wer an hervorgehobener Position unqualifiziert und respektlos Kritik an unseren föderalen Strukturen und dem Prinzip der staatlichen Gewaltenteilung übt, der stellt damit de facto auch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage“, erklärte der ÄKN-Vorstand. „So provoziert man im Übrigen eher Beifall von Corona-Leugnern und Impfgegnern.“

„Kleine Richterlein“

Montgomery hatte kürzlich Kritik an einigen Urteilen zu Corona-Regeln geübt. „Kleine Richterlein“ stellten sich hin und kippten etwa 2G im Einzelhandel, „weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, hatte der ehemalige Präsident (2011 bis 2019) und heutige Ehrenpräsident der BÄK der Zeitung „Welt“ gesagt.

Konkret bezog sich Montgomery auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die KBV hatte die Wortwahl Montgomerys als „unerträglich“ zurückgewiesen.

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Auch die BÄK-Spitze zeigt sich in ihrer Mitteilung verärgert über die jüngsten Aussagen ihres Ehrenpräsidenten. Als Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes sei es die Aufgabe Montgomerys, internationale medizinethische Fragen zu erörtern und „entsprechende grundlegende Deklarationen zu konsentieren“.

Montgomery sei aber „keineswegs von der deutschen Ärzteschaft mandatiert, den gesundheitspolitischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland zu kommentieren und so den Eindruck zu erwecken, für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu sprechen“, erklärt die BÄK-Spitze.

Ebenso wenig sei Montgomery von der Ärzteschaft legitimiert, „einzelne Regelungen der Länderparlamente, des Bundestages oder der Bundesregierung zu kommentieren beziehungsweise das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland infrage zu stellen“.

„Bin ein vehementer Vertreter der Gewaltenteilung“

Montgomery verteidigte seine Aussagen. Er habe „Riesenrespekt“ vor dem Rechtsstaat, auch sei er ein „vehementer Vertreter der Gewaltenteilung“, sagte Montgomery dem „Deutschlandfunk“ am Donnerstag.

Er habe seine Kritik „überspitzt“ formuliert, „das ist doch völlig klar, aber sie kommt ja deswegen auch an“.

Mit seiner Wortwahl habe er eine Diskussion darüber anstoßen wollen, ob man nicht auch im Rahmen der Gewaltenteilung bundesweit gleiche Urteile erreichen sollte. Andernfalls drohe ein „Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen“. (hom/cben)

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