Studie zur GKV für Alle

Bürgerversicherung: Eine solidarische Alternative?

Im Wahlkampf wird der Oldie zum Leben erweckt: die Bürgerversicherung als vermeintlich solidarische Alternative zur aktuellen GKV. Hält diese These einer Nachprüfung stand? Forscher des Instituts der deutschen Wirtschaft sind dem nachgegangen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Mit der Bürgerversicherung als einem großen System-Update verbinden sich viele politische Hoffnungen. Mehr Solidarität hätte eine solche Großreform aber nicht zur Folge, betont das Institut der deutschen Wirtschaft.

Mit der Bürgerversicherung als einem großen System-Update verbinden sich viele politische Hoffnungen. Mehr Solidarität hätte eine solche Großreform aber nicht zur Folge, betont das Institut der deutschen Wirtschaft.

© sharpi1980 / stock.adobe.com

Berlin/Köln. Im Bundestagswahlkampf wird diese Karte wieder gespielt: die Option einer Bürgerversicherung. Gerechter würde es nach den Befürwortern einer solchen Großreform zugehen, solidarischer. Doch stimmt das? Wissenschaftler des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft haben nachgerechnet und kommen in Simulationen zu einem anderen Ergebnis.

Die vorgebrachten Argumente für eine Bürgerversicherung sind vielfältig. Mal wird angeführt, das Nebeneinander von GKV und PKV widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein anderes Mal wird moniert, das geltende Beitragssatz in der GKV bilde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten nur eingeschränkt ab. Besserverdienende PKV-Versicherte könnten sich der Finanzierung solidarischer Aufgaben zu ihrem Vorteil entziehen.

Im Umkehrschluss wird dann nahegelegt, das Solidaritätsprinzip in der GKV könne durch eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf die gesamte Bevölkerung gestärkt werden. Im politischen Diskurs wird der Solidaritätsbegriff vielfach synonym mit dem der sozialen Gerechtigkeit angeführt.

Vermessung des Solidarprinzips

Martin Beznoska, Jochen Pimpertz und Maximilian Stockhausen vom IW nehmen in ihrer Analyse eine „Vermessung des Solidaritätsprinzips“ in der GKV vor, bei dem die Umverteilung als ökonomisches Abgrenzungskriterium herangezogen wird: Bekanntlich werden GKV-Versicherte sowohl im Leistungs- wie im Beitragsrecht ohne Ansehen individueller Risikomerkmale gleichbehandelt. Die Finanzierung der GKV erfolgt somit nicht über risikoabhängige Prämien, sondern über einen für alle Mitglieder gleichen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen.

Die IW-Forscher haben mit Hilfe einer empirischen Simulation ermittelt, wie hoch der Anteil der GKV-Leistungsausgaben ist, der über solidarische Umverteilungen finanziert wird und wie sich dieser Anteil durch eine Erweiterung der GKV zu einer Bürgerversicherung verändern würde. Dabei ist zu unterscheiden zwischen „guten“ Risiken – Versicherte, deren GKV-Beiträge die altersdurchschnittlichen Leistungsausgaben übertreffen – und „schlechten“ Risiken, also Nettoempfängern eines Solidarnutzens.

Als Datengrundlage hat das IW das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) verwendet. In dieser Datenbank sind Informationen zu Alter, Geschlecht und Krankenversicherungsstatus von 35.000 Personen genauso hinterlegt wie Daten zu deren Einkommen und zur Beschäftigungssituation.

Gute und schlechte Risiken

Ausgehend von Daten des Jahres 2018 haben die IW-Forscher zunächst ein Status-quo-Szenario berechnet. Danach können 39,1 Prozent der GKV-Versicherten als „gute“ Risiken gelten. Sie haben also höhere Beiträge im Vergleich zu ihren alters- und geschlechtsspezifischen Durchschnittsausgaben entrichtet.

Diesen Nettozahlern des Systems stehen spiegelbildlich 60,9 Prozent gegenüber, die von einer solidarischen Umverteilung profitieren. Die „guten“ Risiken brachten knapp 158 von 216 Milliarden Euro an Beiträgen auf, doch auf sie entfielen nur 29 Prozent der Ausgaben.

Umgekehrt steuerten die Nettoempfänger 27 Prozent der Beitragseinnahmen bei, verursachten aber 71 Prozent der Ausgaben. Zieht man von den Beitragseinnahmen der Nettozahler die auf sie entfallenden Ausgaben ab, erhält man die Summe der anteilig gezahlten Solidarbeiträge in der GKV. Im Status-quo-Szenario waren dies 36,6 Prozent, die durch solidarische Umverteilung gedeckt wurden.

Anteil der Nettozahler steigt geringfügig

Bei einer Simulation der Ausweitung der GKV-Pflichtversicherung auf die gesamte Bevölkerung würde der Anteil der Nettozahler im System („gute Risiken“) nur um zwei Punkte auf 41 Prozent steigen. Der Beitragssatz könnte wegen der Mehreinnahmen von 15,6 auf 14,8 Prozent sinken. Legt man diesen Beitragssatz zu Grunde, dann würde aber der Anteil aller Solidarbeiträge an den Gesamtausgaben sogar sinken, und zwar von 36,6 auf 35,8 Prozent.

Ungeachtet vielfacher Behauptungen im politischen Diskurs würde das Solidarprinzip durch eine Bürgerversicherung somit nicht gestärkt. Es käme zwar zu einer veränderten Lastenverteilung innerhalb des – dann größeren – Versichertenkollektivs. Doch der Anteil solidarisch finanzierter Ausgaben würde nicht erhöht.

Die Jüngeren müssen für Solidarität zahlen

Hinzu kommt, dass sich diese Einmaleffekte im Zeitverlauf dynamisch verändern: Denn steigende Lebenserwartung und dauerhaft niedrige Geburtenraten verändern die Altersstruktur der Versichertengemeinschaft über die Zeit – auch in einer Bürgerversicherung. Solidarische Umverteilung lässt sich in einem alternden Kollektiv „dauerhaft nur zu Lasten der jeweils jüngeren Kohorten umsetzen“, erinnern die IW-Autoren.

Eine Bürgerversicherung, so eine Quintessenz des Instituts, verfestigt Fehlanreize im System, anstatt sie zu korrigieren. Das Solidaritätsprinzip, das zur Begründung einer Bürgerversicherung oft herangezogen wird, gerate dann selbst unter Rechtfertigungsdruck, heißt es.

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Kommentare
Dr. Lee Koch 13.08.202108:39 Uhr

Das Argument der IW-Forscher, dass der Anteil aller Solidarbeiträge an den Gesamtausgaben bei der Bürgerversicherung von 36,6 auf 35,8 Prozent sinken, ist zu kurz gedacht. Hier offenbart sich ein Konfirmationsbias, der aufgrund der Arbeitgebernähe des Forschungsinstituts entsteht.
Erstens berücksichtigen diese Berechnungen nicht, was passieren würde, wenn die Deckelung des Beitragssatzes für Besserverdienende, die als Freiwilligversicherte in der GKV bleiben, entweder erhöht oder abgeschafft würde. Zweitens bedeutet jede Senkung des Beitragssatzes für Geringverdiener einen Einkommensplus.

Dr. Detlef Bunk 12.08.202120:23 Uhr

Die Jüngeren, starken und Leistungsfähigen müssen immer für die Solidarität mit den Alten, Kranken und Schwachen in einer Gesellschaft zahlen. Sonst funktioniert "Gesellschaft" nicht (J. J. Rousseau)! Wollen Sie das ändern, Herr Steack? Auch die jüngeren werden mal alt und brauchen dann die Unterstüzung der sogn. "Nettozahler", berücksichtigen Sie das.
Die Schweiz fährt gut mit der Bürgerversicherung! Was machen Sie sich da Berechnungen von neoliberalen Wirtschaftsinstituten zu eigen?
Es ist ohnehin an der Zeit für eine radikale Abschaffung der Privatisierung im Gesundheitswesen. Warum sollen z. B. Private Klinikgruppen (AGs , GmbHs...) von meinen Erkrankungen, um die ich mich nicht reiße, profitieren, damit sich die Aktionäre und Gesellschafter einen feinen Tag machen können?

Dr. phil Detlef Bunk
psychol. Psychotherapeut, Essen

Dr. Thomas Georg Schätzler antwortete am 16.08.202111:34 Uhr

Florian Staeck ist ein exzellenter Medizin-Journalist der Ärzte Zeitung und somit hervorragender Berichterstatter. Sein "Sagen, was ist"/Rudolf Augstein bedeutet eben nicht, Dr. phil. Detlef Bunk, psychol. Psychotherapeut aus Essen, dass er sich bestimmte Positionen zu Eigen macht, sondern die Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung unvoreingenommen informieren will.

Ihr "Wollen Sie das ändern, Herr Steack?" und "Was machen Sie sich da Berechnungen von neoliberalen Wirtschaftsinstituten zu eigen?" ist respektlos bzw. richtet sich an den völlig falschen Adressaten. Das sollten Sie doch als psychologischer Psychotherapeut nicht verwechseln.

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Thomas Georg Schätzler 12.08.202120:09 Uhr

Bürgerversicherung - mal ganz anders betrachtet

An David aus Rostock von 1995 erinnere ich mich noch wie heute. Er war Maler/Anstreicher AZUBI in Dortmund, 18 Jahre alt, wohnte im Wohnheim. Familie, Freunde, Verwandte meilenweit weg. Wir waren die 5. Arztpraxis, die er aufsuchte. Bisher wurden seine Beschwerden immer abgetan.

Er klagte über Leistungsknick, geschwollene Beine mit Geh-, Steh- und Belastungseinschränkungen. Als meine MFA mir davon berichtete, sagte ich nur: "Ausziehen". Alle vorherigen KollegInnen hatten das versäumt. Beim Entkleiden sah ich dann die Bescherung. Massive Ödeme mit Verstreichung sämtlicher anatomischer Konturen, Kurzatmigkeit, Tachykardie, Hypotonie. Das Notfalllabor ergab schwere Leukozytose, massive Anämie, hohes Kreatinin. In der Klinik wurde eine akute myeloische Leukämie mit massiver Niereninsuffizienz bestätigt. Der Patient wurde von der Familie meiner MFA mit allem Notwendigen versorgt, weil sie einen etwa gleichaltrigen Sohn hatten.
Die Verlegung in die Uniklinik Rostock wurde organisiert, dort auch eine Knochenmark-Transplantation durchgeführt. Leider verstarb der junge Patient trotz unser aller Bemühungen.

Damit will ich sagen, dass das Solidarprinzip in der GKV funktioniert. Unser Patient konnte kaum etwas einzahlen, trotzdem wurden alle erdenklichen Leistungen ohne Zögern erbracht.

Das hätte bei einen privat versicherten Studenten reicher Eltern in der PKV aber genauso funktioniert.

Wer von 2-Klassen Medizin schwadroniert, sollte die 1. Klasse der Deutschen Bahn, die Business/VIP-Klassen beim Fliegen und Kreuzfahren abschaffen und Einheitsautos mit max.100 PS für den Antrieb fordern. Der übersieht aber auch, dass kinderreiche, einkommensschwache Familien sich die laufenden Zuzahlungen, Rezeptgebühren und OTC-Präparate nicht leisten können.

Die lückenhafte „Bürgerversicherung“ gibt's über 100 Jahre für gut 90% der Menschen in Deutschland als GKV und GPV (P=Pflege). Knapp 10% privat Vollversicherte in PKV und PPV könnten undramatisch weiterlaufen.

MfG, Dr. Schätzler

Gerhard Leinz 12.08.202118:46 Uhr

Die PKV ist kein Gold. Sie ist seit 1996 unverändert. Der Punktwert steigt nicht jedes Jahr wie in der gesetzl. Krankenversicherten. Verschämt wird unterschlagen, das psychisch Kranke z. B. Die Arschkarte haben Die Vergütung für Pyschotherapie nach EBM ist inzwischen deutlich höher als nach GOÄ. Wie sagt Kollegin Psychiaterin: Die Privat Pat finden erst recht keinen Therapieplatz. Vielleicht ist das sogar gewollt, damit die niedergelassen Psychotherapeuten sich mehr der Behandlung gesetzlich Krankenversicherten zuwenden. Zumindestens eine Teilreform des Kapitels 800 ff ist äußerst notwendig.

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