E-Patientenakte und Datennutzung

Bundesrat macht Haken an Lauterbachs Digitalgesetze

Letzte Hürde genommen: Die Länderkammer stimmt den beiden Digitalgesetzen der Ampelregierung zu. Damit kann die elektronische Patientenakte zum Januar 2025 flächendeckend kommen. Kassen halten die Frist für ambitioniert.

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Blick in die Länderkammer.

Blick in die Länderkammer.

© Bernd von Jutrczenka/dpapicture alliance

Berlin. Der Bundesrat hat grünes Licht für die beiden Digitalgesetze der Ampelkoalition gegeben. Die Länderkammer stimmte am Freitag dem Digital-Gesetz (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zu.

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E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA) gehen damit flächendeckend an den Start – das E-Rezept seit Anfang Januar 2024, die ePA ab Anfang nächsten Jahres. Die Akte soll per Opt-out-Verfahren eingeführt werden – heißt: Wer der Anwendung nicht widerspricht, ist „automatisch“ drin in der ePA.

Das GDNG zielt auf eine beschleunigte Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ab – auch hier gilt das Opt-out-Verfahren. Kassen sollen zudem Routinedaten nutzen können, um Versicherte auf mögliche Krankheitsrisiken hinzuweisen. Ärzteverbände hatten dies scharf kritisiert – die Kassen sollten sich aus medizinischen Fragen raushalten, so das Argument.

Hoffnung auf „zentrale Datendrehscheibe“

Der GKV-Spitzenverband betonte, die „ePA für all“ habe das Potenzial, sich als „zentrale Datendrehscheibe“ in der Versorgung zu etablieren. Ärztinnen und Ärzte könnten damit „schnell und verlässlich“ alle für die Behandlung nötigen und womöglich lebenswichtigen Informationen erhalten.

Die für den Roll-out vorgesehene Frist bis Anfang 2025 sei allerdings mehr als ambitioniert, sagte GKV-Vorstandschefin Dr. Doris Pfeiffer am Freitag.

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Der Vorstandsvize des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer, erklärte, die Einführung des E-Rezepts habe gezeigt, dass vor der Umsetzung digitaler Anwendungen umfassende Praxistests erforderlich seien. „Beim Start des E-Rezeptes lagen die Probleme vor allem in der Umsetzung der Prozesse in der Software der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.“

„PVS-Hersteller stärker in die Pflicht nehmen“

Daher seien die etwa 130 Hersteller von Praxisverwaltungssoftware bei der ePA mit verbindlichen Qualitätsstandards und Fristvorgaben stärker in die Pflicht zu nehmen, forderte Hoyer.

Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas, hob in einer Reaktion auf den Bundesrats-Beschluss die Aufhebung der Mengenbegrenzungen im Bereich der Telemedizin hervor.

„Die Entscheidung, ob ein Arzttermin in der Praxis oder per Videokonferenz stattfindet, sollte immer individuell getroffen werden können und nicht danach, ob die Grenze an verfügbaren Terminen via Video bereits erreicht ist.“ (hom)

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Kommentare
Dr. Dr. Steffen Boxdorfer 02.02.202413:17 Uhr

Husch, husch, der Weg in die Staatsmedizin 3.0 ist geebnet.

Den detaillierten Nutzen einer ePA möchte man mir bitte erklären.

Für hochproblematisch erachte ich, dass erst ab dem Jahr 2030 eine genaue Protokollierung für den Zugriff auf die ePA (Gesundheitsdienstleister Pharma Industrie, Medizintechnik) eingeführt werden soll, obwohl diese bereits zum Januar 2025 startet.
Was ist für den Zeitraum 2025-2030 vorgesehen? Oder hat man dann bereits genügend Daten zur Auswertung?
Welchen Einfluss haben die Daten auf eine vermeintlich bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland?

Wer soll die Kosten hierfür tragen; wird die Medizin dadurch wirklich besser?

Ich dachte immer, im System ist nicht mehr Geld, sondern eher weniger.

Ich finde es sind einfach zu viele Fragen offen geblieben.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
B.

Dr. Wolfgang Bensch antwortete am 02.02.202419:34 Uhr

Der Petitionsausschuss trifft auf Herrn Gassen, der eine Petition eingereicht hatte, die das Limit in der dafür gesetzten Zeitspanne übertroffen hat.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149043/Praxenkollaps-Oeffentliche-Anhoerung-im-Petitionsausschuss-im-Februar
Mit dieser Bitte "der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern."
Man wird dort deswegen vermutlich auf diese durch die Gesetzgebung erwarteten Effekte verweisen ... mal so zuvor angedacht.

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