Neue Corona-Regelungen

Bundestag beschließt: Pflegekräfte müssen Corona-Impfstatus preisgeben

In seiner voraussichtlich letzten Sitzung in der laufenden Legislaturperiode segnet der Bundestag mehrere Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab. Die Hospitalisierungsrate löst die Inzidenz als zentralem Pandemie-Maßstab ab.

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Der Bundestag hat Änderungen am Infektionsschutzgesetz und damit neue Corona-Regelungen beschlossen.

Der Bundestag hat Änderungen am Infektionsschutzgesetz und damit neue Corona-Regelungen beschlossen.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Der Bundestag hat weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf den Weg gebracht. Dazu gehört eine Auskunftspflicht von Beschäftigten etwa in Pflegeheimen zu ihrem Corona-Impf- oder Serostatus.

Außerdem löst die COVID-19-Hospitalisierungsrate die bisherige Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für künftige Pandemie-Schutzmaßnahmen ab. Als weitere Indikatoren sollen die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Impfquote hinzukommen.

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346 Abgeordnete stimmten für den von Union und SPD eingebrachten Gesetzentwurf, 279 Parlamentarier votierten dagegen, einer enthielt sich der Stimme. Den Änderungen am IfSG waren teils scharfe Kontroversen vorausgegangen. Der Gesetzentwurf enthält zudem die Verpflichtung, bei der Einreise nach Deutschland einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen zu müssen.

Auskunftspflicht für die Dauer der epidemischen Lage

Die Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus soll nur für bestimmte Beschäftigte gelten, etwa jene in Kitas, Schulen sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Der Impfstatus soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Die Regelung gilt jedoch nur so lange, wie der Bundestag die epidemische Lage festgestellt hat. Das ist aktuell bis Ende November der Fall.

Private Pflegeanbieter begrüßten die Möglichkeit zur Impfabfrage. In besonders sensiblen Bereichen wie in den Pflegeunternehmen sei dies „ein wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz“, sagte der Chef des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, am Dienstag in Berlin.

Angehängt sind die Gesetzesänderungen am Infektionsschutzgesetz an die Regelungen für einen 30 Milliarden Euro schweren Aufbaufonds für die von der Hochwasser-Katastrophe im Juli besonders schwer getroffenen Regionen. Die Parlamentssitzung war die voraussichtlich letzte in der laufenden Legislaturperiode. Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. (hom)

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