Anhörung im Bundestag

COVID-19-Tests auf GKV-Kosten bleiben strittig

Bei der Anhörung des zweiten Pandemie-Gesetzes im Gesundheitsausschuss am Montag fällt der Grundton der Verbände positiv aus. Zankapfel bleibt die Frage, wer für flächendeckende Tests aufkommen soll.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Gesundheitsämter erbringen staatliche Leistungen, die auch vom Staat bezahlt werden sollten – nicht von der GKV, urteilen Kritiker des zweiten Pandemie-Gesetzes.

Gesundheitsämter erbringen staatliche Leistungen, die auch vom Staat bezahlt werden sollten – nicht von der GKV, urteilen Kritiker des zweiten Pandemie-Gesetzes.

© Bernd Wüstneck / dpa

Berlin. Der Entwurf für das zweite Pandemiegesetz der Bundesregierung wird bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Montag insgesamt positiv aufgenommen. Im Detail aber gibt es viele Kritikpunkte.

Im Mittelpunkt steht dabei die geplante Ermächtigung des Bundes, die Kassen per Rechtsverordnung dazu zu verpflichten, die Kosten für COVID-19-Tests auch dann zu übernehmen, wenn der Versicherte keine Symptome aufweist und auch keinen Kontakt mit Infizierten gehabt hat.

Keine Staatsausgaben aus GKV-Beiträgen

Damit werde die GKV zur Übernahme von Kosten gezwungen, die „aus gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen und den Aufgabenstellungen des ÖGD erwachsen“, heißt es in der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands. Doch die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aus Sozialversicherungsbeiträgen sei unzulässig, heißt es. Kassen und KBV hatten in einem gemeinsamen Schreiben an Gesundheitspolitiker vor diesem Schritt gewarnt.

Die allgemeine Gefahrenabwehr gegen übertragbare Krankheit sei indes eine allgemeine Staatsaufgabe und müsse somit aus Steuermitteln finanziert werden. Im Gesetzentwurf ist von Ausgaben in Höhe von 60 Millionen Euro für eine Million Tests die Rede.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft dagegen votiert in ihrer Stellungnahme ausdrücklich dafür, dass die GKV grundsätzlich die Kosten für die Testung Versicherter trägt. Die DKG will klargestellt sehen, dass dies auch für Beschäftigte des Gesundheitswesens und Patienten in Krankenhäusern gilt. Die zusätzlichen Kosten müssten die Kassen gesondert übernehmen, da diese in DRG oder Pflegeentgelten nicht enthalten seien.

Bisher werde die PCR-Diagnostik zum Erregernachweis direkt mit den Krankenhäusern abgerechnet, ohne dass eine Refinanzierung erfolgt. Die DKG wünscht sich für jeden Patienten, der zur vor-, voll- oder teilstationären Versorgung aufgenommen wird, pauschal 60 Euro für die PCR-Diagnostik abrechnen zu können.

Daten von kranken und genesenen COVID-Patienten

Die Bundesärztekammer hält es für sinnvoll, dass COVID-19, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, in den Katalog meldepflichtiger Krankheiten aufgenommen wird. Dabei begrüßt es die BÄK, dass sowohl Daten von erkrankten und von wieder genesenen Patienten erfasst werden. Dies sei ein Baustein, der zur besseren Einschätzung des Pandemiegeschehens beitragen könne.

Probleme hat die BÄK allerdings damit, dass die Gesundheitsämter künftig bei allen Infektionskrankheiten Beratung und Untersuchung anbieten können und die Kosten anschließend von PKV oder GKV übernommen werden sollen. Bislang gilt dies nur bei übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose. Die BÄK plädiert dafür, dies auf COVID-19 zu beschränken. Der ÖGD nehme staatliche Aufgaben wahr, die dortige Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zu Lasten der GKV könne nur im Ausnahmefall in Betracht kommen.

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Der Marburger Bund rügt in dem Entwurf, dass der ÖGD nur ein beschränktes Zugriffsrecht auf Daten des elektronischen Untersuchungshefts für Kinder sowie auf Daten des elektronischen Impfausweises erhalten soll – vor allem um Schutzimpfungen zu dokumentieren. Dies werde der Aufgabenfülle des ÖGD nicht gerecht, moniert der MB in Übereinstimmung mit der Position des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Die Ärzte in Gesundheitsämtern sollten vollständigen Zugriff auf die Daten in der elektronischen Gesundheitsakte erhalten.

Prävention nicht zurückfahren

Ganz andere Sorge treiben den Deutschen Pflegerat um. So sieht der Gesetzentwurf vor, Kassen müssten in diesem Jahr ausnahmsweise nicht den Ausgabensollwert für Leistungen der Primärprävention und Gesundheitsförderung erreichen – im Vorjahr waren dies 7,52 Euro je Versicherten. Aufgrund der Schließung von Schulen, Kitas und der Besuchseinschränkungen in anderen Einrichtungen könnten Kassen diesen Sollwert nicht erreichen, heißt es.

Für den Pflegerat ist dies das falsche Signal. Für die Bewältigung der Pandemie seien wirksame und dauerhafte Verhaltensanpassungen bei den Versicherten nötig. „Es ist dringend geboten, die Veränderungsprozesse dort anzustoßen und zu begleiten, wo Menschen leben und arbeiten.“

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