Coronavirus
COVID-Impfstatus-Abfrage: Pflegeanbieter drängen auf rechtliche Grundlage
Pflegebetriebe brauchen einen verlässlichen Überblick, welche Beschäftigten gegen SARS-CoV-2 geimpft seien und welche nicht, betont der Branchenverband bpa. Auch die Diakonie positioniert sich.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Pflegeanbieter haben von der Politik eine solide rechtliche Grundlage für die Abfrage des Corona-Impfstatus von Beschäftigten gefordert. „
Wenn Unternehmen einen verlässlichen Überblick bekommen, welche Mitarbeitenden geimpft sind, dann schafft das Klarheit, ermöglicht passgenaue Maßnahmen und erhöht damit die Sicherheit aller“, sagte der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, am Donnerstag. Der Verband vertritt eigenen Angaben zufolge rund 12.000 Unternehmen im Bereich der Langzeitpflege.
Mehr Klarheit bezüglich der Abfrage des Impfstatus verlangte auch der kirchliche Sozialverband Diakonie. Dessen Präsident Ulrich Lillie wies am Donnerstag daraufhin, dass die Frage, ob Arbeitgeber ein Informationsrecht über den Corona-Impfstatus erhalten sollten, nicht nur die Persönlichkeitsrechte von Angestellten berühre. Es gehe auch um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Lilie: „Relevant für Verringerung von Infektionsrisiken“
Einrichtungen, in denen alte und behinderte Menschen lebten, seien davon besonders betroffen, so Lilie. Für die Verringerung von Infektionsrisiken in den Häusern der Diakonie sei die Kenntnis „relevant, ob Mitarbeitende geimpft sind oder nicht“. Daher halte er es für „sachgemäß und verhältnismäßig“, Mitarbeitende, die in sensiblen Bereichen tätig seien, nach deren Impfstatus fragen zu dürfen. Dies habe zumindest solange zu gelten, wie die Bedrohung durch die Pandemie noch in diesem Maße andauert“.
In der Altenpflege sind gut eine Million Menschen beschäftigt. Die Diakonie gehört mit der Caritas zu den großen Anbietern am Markt.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob es einen Rechtsanspruch der Arbeitgeber auf Offenlegung des Corona-Impfstatus von Beschäftigten geben soll und wie dieser ausgestaltet werden kann. Eine am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Anpassung der Arbeitsschutzverordnung an die Verlängerung der epidemischen Lage enthält die umstrittene Regelung nicht. Denkbar wäre, sie an das Infektionsschutzgesetz – konkret an Paragraf 23a – dranzuhängen.
Thema im Ausschuss am Freitag
Am Freitag will sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Thema beschäftigen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion Achim Kessler übte in diesem Zusammenhang scharfe Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Der habe dem Ausschuss bislang keinen Regelungsentwurf vorgelegt, sagte Kessler am Donnerstag. „So kann man keine Gesetze machen, schon gar keine handwerklich guten und auch keine, die Akzeptanz finden sollen.“ (hom)