Kommentar zu Plänen der KV Hessen

COVID-Impfung mit Reisegutschein

Aufgabe einer KV ist es nicht, zuvorderst Urlaubsreisen zu ermöglichen, sondern rein nach medizinischen Kriterien vorzugehen. Und da hat der Aspekt der Schutzwirkung einer COVID-Impfung Priorität.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:

Heiligt der berühmt-berüchtigte Zweck jedes Mittel? Nein. Und genauso ist auch die geplante Impfidee der KV Hessen zu bewerten, mit verkürztem Impfabstand der AstraZeneca-Vakzine die Bürger passgenau zu Ferienbeginn reisefit und -fähig zu impfen.

Auch wenn viele Menschen Vaxzevria® ablehnen – deren Verabreichung geradezu marktschreierisch mit freier Fahrt und freiem Flug in den Urlaub zu verknüpfen, ist nicht der richtige Weg, die umstrittene Vakzine an Mann und Frau zu bringen. Denn der Preis der erheblich eingeschränkten Schutzwirkung nach lediglich vier Wochen Impfabstand ist zu hoch.

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Eine Wirksamkeit von 50 oder 80 Prozent (nach zwölfwöchigem Abstand) ist keineswegs unerheblich – weder für den einzelnen Impfling noch für die Bevölkerung: „Epidemiologisch wäre ein anderes Vorgehen sinnvoller gewesen“, beurteilte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach die jüngste Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz, die Verkürzung des Impfabstands zuzulassen.

Um das klar zu sagen: Es liegt unbestritten in der persönlichen Freiheit jedes einzelnen Impfwilligen, sich diesen Zeitplan selbst zu erwählen und Impfungen und Bescheinigung bis Ferienbeginn derart zu besorgen.

Aufgabe einer Kassenärztlichen Vereinigung ist es aber nicht, zuvorderst den Menschen die Urlaubsreise zu ermöglichen, sondern rein nach medizinischen Kriterien vorzugehen. Und da hat der Aspekt der Schutzwirkung Priorität.

Schreiben Sie dem Autor: christoph.barkewitz @springer.com

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