Gemeinsamer Bundesausschuss

Check-up 35 künftig nur noch alle drei Jahre

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Umgestaltung des Check-up 35 beschlossen. Ärzte sollen dabei in Zukunft mehr beraten. Vor allem aber wird das Untersuchungsintervall verlängert.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Mehr als nur Blutdruckmessen: Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) soll in Zukunft zielgenauer eingesetzt werden als bisher.

Mehr als nur Blutdruckmessen: Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) soll in Zukunft zielgenauer eingesetzt werden als bisher.

© Peter Atkins / stock.adobe.com

BERLIN. Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) soll in Zukunft zielgenauer eingesetzt werden als bisher. Zu diesem Zweck wird nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), über den die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre verlängert. An einigen Punkten wird die Leistung zudem erweitert: So sollen Ärzte beim Check-up künftig noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfassen und bewerten, um rechtzeitig Erkrankungen vorbeugen zu können.

Auf die bisher nach EBM-Nr. 01732 (32,28 Euro, extrabudgetär) abzurechnende Früherkennungsuntersuchung sollen in Zukunft auch Menschen zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr Anspruch haben – allerdings nur einmal im Zeitraum. Blutuntersuchungen bei diesen jüngeren Patienten seien nur bei einem entsprechenden Risikoprofil durchzuführen, teilt die KBV weiter mit.

Der GBA-Beschluss, der nach Vorgaben des Präventionsgesetzes von 2015 gefallen ist, liegt derzeit im Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung. Sobald er nach dem Placet der Regierung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, tritt er in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss von KBV und Krankenkassen sechs Monate Zeit, über die Vergütung für die geänderte Leistung zu verhandeln.

 Die wichtigsten Neuerungen sind laut KBV:

  • Die Blutuntersuchung wird erweitert: Künftig wird ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden.
  • Auch eine Impfanamnese gehört künftig zu der Leistung.
  • Mittels Risk-Charts sollen kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann. Die Beratung erhält damit insgesamt mehr Gewicht.
  • Bürokratie wird reduziert: Ärzte müssen die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 ("Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung") dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich in der Patientenakte.

So wird der Check-up 35 abgerechnet

» Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) wird nach EBM-Nr. 01732 abgerechnet und ist mit 32,28 Euro (extrabudgetär) bewertet. Zusätzlich sind Laboruntersuchungen nach EBM-Nr. 32880-82 abzurechnen.

» Die Leistung wird häufig zusammen mit der Früherkennung auf Hautkrebs erbracht (EBM-Nr. 01746). 2014 gab es laut KBV 14,5 Millionen Behandlungsfälle, bei denen der Check-up abgerechnet wurde.

» Im Leistungsumfang enthalten sind Anamnese, Ganzkörperstatus, Blut- und Urinuntersuchungen (u.a. Gesamtcholesterin, Glukose, Erythrozyten) sowie eine Beratung.

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Kommentare
Werner Kühne 11.10.201808:58 Uhr

Mit dem PKW alle zwei Jahre zum TÜV - Gesundheitsheits Check- UP nur alle 3 Jahre?

Die Möglichkeiten einen Menschen gesundheitlich zu beraten sollten nicht reduziert werden. Der Check-Up 35 ist dazu alle zwei Jahre gut geeignet. Das heißt nicht, das die dahinterstehenden Leistungen, die die Kassenmedizin bisher schon alle paar Jahre reduziert hat, ausreichend wären. Es ist aber ein guter Weg, die Patienten zu Bewegen, zur gründlichen Untersuchung und Beratung wenigstens alle zwei Jahre in die Praxis zu kommen. Eine Impfstatuskontrolle aber auch eine ausreichende Laboruntersuchung gehören bei mir seit vielen Jahren schon selbstverständlich ebenso dazu wie die Beratung zur Livestyle-Änderung, auch wenn die Kosten dafür durch die Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nicht alle übernommen werden. Den Patienten jetzt zu suggerieren, alle drei Jahre wäre mehr als ausreichend, ist doch angesichts der dramatischen Zunahme von Wohlstandskrankheiten nicht nachhvollziehbar. Es scheint vielmehr eine weitere Möglichkeit gefunden worden zu sein, die Kosten für Prävention noch weiter zu senken.

Dr. Thomas Georg Schätzler 30.07.201816:39 Uhr

"DILETTANTEN OLÉ"?

Es ist zum Davonlaufen! Da behauptet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Schlepptau des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die präventive Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) solle in Zukunft zielgenauer eingesetzt werden als bisher.

Im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung würde diese Äußerung belegen, der Check-up 35 wäre in der Vergangenheit ganz offiziell zu vage und ungenau eingesetzt worden: Unsere medizinisch-bürokratische Bildungselite betont damit zugleich, erst in Zukunft werde alles besser, zielgenauer und nachprüfbar versorgungsrelevant werden.

Doch die bisherigen Mängel am Check-up 35 sind und bleiben unübersehbar.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) produzierte ein Ärzte-Präventions-Desaster. Jahrzehntelang hatte sie in Sonntagsreden die Prävention der Krankheitsfolgen von Rauchen, Saufen, Risikosportarten, Fehlernährung, Bewegungsmangel und bio-psycho-sozialer Inaktivität beschworen, o h n e notwendige Leistungsziffern in den Praxen implementieren zu wollen.

Im Gegenteil: Leistungsinhalte der GESU mit dem 2-jährlichen Check-up 35 wurden um das fakultative EKG und die Nierenfunktionsbestimmung mittels Kreatinin i.S. abgespeckt. Alle bisher völlig unsystematisch erhobenen Daten der offiziellen GESU-Dokumentationen bleiben bis heute als milliardenfacher Datenfriedhof o h n e jegliche wissenschaftliche Evaluationsmöglichkeiten.

Tagtäglich praktizieren wir Haus- und Familien-Ärztinnen und -Ärzte Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Fakultative Lungenfunktion/EKG, Blutbild (Anämie/Fehlernährung), TSH (Schilddrüse), GPT (Leberfunktion bei Fettleber/metabolischem Syndrom; zusätzlich GGT bei Alkohol- und Drogenabusus), KREA/Clearance-Berechnung (Niere), LDL-C-CHOL bzw. HbA1c (Diabetesrisiko) sollten qualitätsgesicherte Blutdruckmessung, Anamnese-, Untersuchungs-, Beratungs- und Folgenabschätzungs-Dokumentationen ergänzen.

Doch was für einen Unfug plant unsere angeblich medizinisch erfahrene Bürokratie-Elite?

Jeder lipidologisch-kardiologisch nur halbwegs Gebildete weiß, dass umständliche Bestimmungen von "Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden" aus dem vorigen Jahrhundert stammen. Das LDL-Cholesterin reicht als Screening-Methode und Risikofolgen-Abschätzung aus.

Was die Strategen des Gemeinsamen Bundesausschusses (B-GA) und offensichtlich auch die der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aus lauter ärztlicher Praxis-Ferne noch gar nicht mitbekommen haben: Deutschland hat
- ein Alkoholkonsum- und Übergewichts-Problem (z.B. NASH)
- ein gender-spezifisches Anämie- und Fehlernährungs-Problem
- ein Nieren- und endokrinologisches Problem und
- ein COPD/ASTHMA-Problem

Mit den bisherigen Check-up 35 Problemfeldern KHK, hypertensive Herzkrankheit und Diabetes mellitus (mittels HbA1c) wären damit etwa 80% aller haus- und familienärztlichen Beratungsprobleme abgedeckt.

Als völlig bildungsfern entpuppt sich die in die Jahre gekommene medizinische Bürokratie-Elite mit der Impfanamnese. Diese ist seit Jahrzehnten integraler Bestandteil der Allgemeinmedizin.

Nur zur Auffrischung des Basiswissens: Eine Fokussierung der Gesundheitsuntersuchung auf die Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen umfasst gerade n i c h t letzteres. Die Kreatinin-Bestimmung fiel vor weit über 15 jahren dem vorauseilenden KBV-Gehorsam unter der Sparpolitik von "Ullalala" Schmidt und Horst Seehofer (beide Ex Bundesgesundheitsminister) zum Opfer. Ebenso das damals noch fakultative EKG.

Eine neue "Eselei" gibt der Plan vor, Früherkennungsuntersuchungen zukünftig auch Menschen zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr anzubieten: Jedoch nur ein einziges Mal in diesem Zeitraum und auch noch ohne reguläres Labor? Aus hausärztlicher Erfahrung wird diese Zielgruppe schon gar nicht mit so einer dilettantischen Ungleichbehandlung/Diskriminierung erreicht. Denn Blutuntersuchungen bei diesen jüngeren Patienten

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