Gemeinsamer Bundesausschuss
Check-up 35 künftig nur noch alle drei Jahre
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Umgestaltung des Check-up 35 beschlossen. Ärzte sollen dabei in Zukunft mehr beraten. Vor allem aber wird das Untersuchungsintervall verlängert.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) soll in Zukunft zielgenauer eingesetzt werden als bisher. Zu diesem Zweck wird nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), über den die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet, das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre verlängert. An einigen Punkten wird die Leistung zudem erweitert: So sollen Ärzte beim Check-up künftig noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfassen und bewerten, um rechtzeitig Erkrankungen vorbeugen zu können.
Auf die bisher nach EBM-Nr. 01732 (32,28 Euro, extrabudgetär) abzurechnende Früherkennungsuntersuchung sollen in Zukunft auch Menschen zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr Anspruch haben – allerdings nur einmal im Zeitraum. Blutuntersuchungen bei diesen jüngeren Patienten seien nur bei einem entsprechenden Risikoprofil durchzuführen, teilt die KBV weiter mit.
Der GBA-Beschluss, der nach Vorgaben des Präventionsgesetzes von 2015 gefallen ist, liegt derzeit im Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung. Sobald er nach dem Placet der Regierung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, tritt er in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss von KBV und Krankenkassen sechs Monate Zeit, über die Vergütung für die geänderte Leistung zu verhandeln.
Die wichtigsten Neuerungen sind laut KBV:
- Die Blutuntersuchung wird erweitert: Künftig wird ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden.
- Auch eine Impfanamnese gehört künftig zu der Leistung.
- Mittels Risk-Charts sollen kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann. Die Beratung erhält damit insgesamt mehr Gewicht.
- Bürokratie wird reduziert: Ärzte müssen die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 ("Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung") dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich in der Patientenakte.
So wird der Check-up 35 abgerechnet
» Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up 35) wird nach EBM-Nr. 01732 abgerechnet und ist mit 32,28 Euro (extrabudgetär) bewertet. Zusätzlich sind Laboruntersuchungen nach EBM-Nr. 32880-82 abzurechnen.
» Die Leistung wird häufig zusammen mit der Früherkennung auf Hautkrebs erbracht (EBM-Nr. 01746). 2014 gab es laut KBV 14,5 Millionen Behandlungsfälle, bei denen der Check-up abgerechnet wurde.
» Im Leistungsumfang enthalten sind Anamnese, Ganzkörperstatus, Blut- und Urinuntersuchungen (u.a. Gesamtcholesterin, Glukose, Erythrozyten) sowie eine Beratung.