Kommentar

Datenschutz und TraumaRegister: Eine gesetzliche Lösung muss her

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung fließen immer weniger Daten in das TraumaRegister ein. Das kann sich auf die Versorgung Schwerverletzter langfristig negativ auswirken.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

Wenn Fehler einen Sinn haben, dann den, aus ihnen zu lernen. Diese Erkenntnis trifft im doppelten Sinn auf die Diskussion über das TraumaRegister und den Datenschutz zu. Seit nahezu 30 Jahren sammeln Deutschlands Unfallchirurgen Daten über die Versorgung von Schwerverletzten. Bis vor drei Jahren, als die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist, flossen pro Jahr fast 30 .000 Datensätze in das Register ein. Mit den gewonnenen Erkenntnissen kann die Versorgung von Schwerverletzten kontinuierlich verbessert werden, denn die im Jahresbericht zusammengefassten Ergebnisse helfen Ärzten, ihre eigene Vorgehensweise zu überprüfen und – wenn nötig – zum Besseren zu verändern. Also ein vorbildliches Vorgehen, um aus Fehlern zu lernen.

Seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung registriert die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie einen deutlichen Einbruch bei den erfassten Datensätzen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO waren es sechs Prozent, ein Jahr später 17 Prozent. Die DGU sieht hier einen klaren Zusammenhang – und liegt damit wohl auch richtig. Sie fordert eine umfassende gesetzliche Regelung zur Förderung von Akut-Registern, die ihnen erlaubt, das Register auch ohne Einwilligungserklärung des Patienten lückenlos weiter zu betreiben.

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Mit dieser Forderung sollte sie möglichst schnell bei den entscheidenden gesundheitspolitischen Stellen durchdringen. Denn auch hier gilt es, aus Fehlern zu lernen. Die Datenschutzgrundverordnung ist sicher mit den besten Absichten für die Bürger verabschiedet worden, aber in diesem Fall schadet sie eindeutig mehr, als sie nutzt. Eine IT-Lösung zu finden, mit der die Patientendaten auch ohne Einwilligung genutzt, aber auch geschützt werden können, dürfte im Jahr 2021 in Deutschland kein Hexenwerk mehr sein. Gedient wäre im Notfall jedem damit.

Schreiben Sie der Autorin: christiane.badenberg@springer.com

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