Krebs und Kinderwunsch
Die Krux bei der Kryokonservierung auf Kassenkosten
Die GBA-Richtlinie zur Kryokonservierung ist in Kraft getreten. Doch von der Leistung werden junge Krebspatienten wohl erst in einem halben Jahr profitieren, kritisieren Onkologen. Sie fordern die Kassen auf, bereits jetzt die Kosten zu übernehmen.
Veröffentlicht:![Die Krux bei der Kryokonservierung auf Kassenkosten Kryokonservierung in einem Zentrum für Reproduktionsmedizin: Vor einer potenziell keimzellschädigenden Therapie haben Patienten nun einen Anspruch darauf, dass die Kasse die Kosten für das Einfrieren von Ei- bzw. Samenzellen übernimmt.](/Bilder/Kryokonservierung-in-einem-Zentrum-fuer-193690.jpg)
Kryokonservierung in einem Zentrum für Reproduktionsmedizin: Vor einer potenziell keimzellschädigenden Therapie haben Patienten nun einen Anspruch darauf, dass die Kasse die Kosten für das Einfrieren von Ei- bzw. Samenzellen übernimmt.
© Frisco Gentsch / dpa
Berlin. Gesetzlich Versicherte können künftig vor einer potenziell keimzellschädigenden Therapie ihre Ei- oder Samenzellen entnehmen und die Zellen in flüssigem Stickstoff einlagern lassen. Die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), die die Kryokonservierung auf Kassenkosten ermöglicht, ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Vor allem für junge Krebspatienten eigentlich eine positive Botschaft, denn bislang hätten sie die Kosten von bis zu 4300 Euro meist selbst tragen müssen, so die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Allerdings kann die Leistung auf Kasse erst erfolgen, wenn es auch die zugehörigen Vergütungsregelungen und Abrechnungsziffern im EBM gibt. Diese werden voraussichtlich im Spätsommer bereitstehen, denn die Frist für die Anpassung im EBM endet erst im August.
„Diese Verzögerung verstehen die Betroffenen nicht“
Für junge Krebspatienten dauern diese Verfahren zu lang, moniert die Stiftung. „In der Gesundheitspolitik hat sich eine unerträgliche Bürokratie breit gemacht“, sagt Professor Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Die gesetzliche Grundlage für die GBA-Richtlinie, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz geschaffen wurde, gebe es seit Mai 2019, moniert die Stiftung. „Diese Verzögerung verstehen die Betroffenen nicht“, so Stiftungsvorständin Professor Diana Lüftner. Die Mediziner fordern die Kassen daher auf, die Kosten bei jungen Krebspatienten bereits jetzt zu übernehmen. Knapp ein Drittel der Kassen würde dies auch schon tun.
Das Einfrieren von Spermien und Eizellen werde seit vielen Jahren praktiziert, die Leistungen dafür würden bereits in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgebildet. „Was spräche dagegen, wenn die Krankenkassen nach der Einführung neuer Leistungen für die Zeit bis zur Anpassung des EBM nach GOÄ zahlen müssten, wenn es dort Ziffern gibt?“, schlägt Freund vor. „Damit hätte der Bewertungsausschuss auch ein Motiv für schnelle Arbeit, denn die Preise der GOÄ sind höher als die des EBM.“
Übergangsfrist gilt weiter
Laut GBA gilt weiterhin die im Juli 2020 beschlossene Übergangsregelung für Patienten, die aufgrund einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie ihre Eizellen bzw. Samenzellen oder das männliche Keimzellgewebe bereits haben kryokonservieren lassen oder die mit den Maßnahmen zur Kryokonservierung bereits begonnen haben.
Ab dem Tag des Inkrafttretens der Vergütungsregelung bestehe im konkreten Einzelfall Anspruch auf Kryokonservierung und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen für jene Teilleistungen, die nach diesem Zeitpunkt anfallen, so der GBA. (reh)