Gesetzesreform

Die zwei Seiten des Mutterschutzes für Ärztinnen

Das Mutterschutzgesetz soll die Mutter und das ungeborene Leben schützen. Doch vielen schwangeren Ärztinnen wird mehr Schutz zuteil, als ihnen lieb ist.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Beschäftigungsverbote schwangerer Ärztinnen gegen deren Willen sollten vermieden werden, mahnt der Marburger Bund.

Beschäftigungsverbote schwangerer Ärztinnen gegen deren Willen sollten vermieden werden, mahnt der Marburger Bund.

© Prostock-studio/stock.adobe.com

Berlin. Ärztinnen hatten in die Reform des Mutterschutzgesetzes, die 2018 in Kraft getreten ist, große Hoffnungen gesetzt. Doch diese scheinen bislang eher enttäuscht worden zu sein. Das geht aus einer Mitteilung des Deutsche Ärztinnenbundes (DÄB) sowie aus einem Beschluss des Marburger Bund Landesverbandes NRW/Rheinland-Pfalz hervor.

Gefordert wird unter anderem, Best-Practice-Beispiele zu veröffentlichen. Denn in einigen Kliniken scheint es einfacher zu sein Mutterschutz und ärztliche Tätigkeit zu vereinbaren als in anderen.

„Immer noch haben Ärztinnen oft nur die Chance, ihre Schwangerschaft zu verheimlichen, wenn sie einigermaßen normal weiterarbeiten möchten“, kritisiert DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groß. Denn nur in ganz wenigen Kliniken lägen feste Pläne zur Gefährdungsbeurteilung vor, die schwangeren Ärztinnen, die arbeiten möchten, eine Tätigkeit ermöglichten.

MB sieht vorsorglich verhängte Berufsverbote

In einem Beschluss von Ende September fordert der MB-Landesverband NRW/RP, dass Beschäftigungsverbote gegen den Willen der Schwangeren ausdrücklich vermieden werden sollten. Bislang komme es häufig vor, dass die eigentlich zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Lebens vorgesehenen Gefährdungsbeurteilungen zu einem von Arbeitgeberseite vorsorglich verhängten generellen Berufsverbot für schwangere Ärztinnen führe. Das widerspreche dem eigentlichen Sinn des Gesetzes. Der MB fordert:

  • Individuelle Gefährdungsbeurteilungen müssen vorliegen und unverzüglich individualisiert werden. Bei einem Dissens zwischen Arbeitgeber und Ärztin soll die zuständige Behörde – das Gewerbeaufsichtsamt – innerhalb von 14 Tagen entscheiden.
  • In diesem Zusammenhang sei festzustellen, welche Tätigkeiten – ausschließlich aus ärztlicher Sicht verantwortbar – von der schwangeren Ärztin weiter ausgeübt werden könnten und welche nicht. In die Erarbeitung eines solchen Formulars müssten Ärzte mit entsprechender Expertise einbezogen werden.
  • Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sollten Best-Practice-Standardprozesse bei der Beurteilung vorhalten.
  • Mutterschutzregelungen dürften nicht zu Lasten der betroffenen Frauen gehen. Unvermeidliche Einschränkungen, inklusive Verzögerungen bei der Weiterbildung, müssten wirtschaftlich kompensiert werden.
  • Wird ein Tätigkeitsverbot für einzelne Arbeitsfelder verhängt, müssten unverzüglich „alternative im Rahmen der Weiterbildung nützliche Einsatzmöglichkeiten“ ermittelt werden, um Verzögerungen bei der Weiterbildung möglichst zu vermeiden.

Best-Practice-Beispiele müssen kommuniziert werden

„Um jetzt voranzukommen, ist es dringend nötig, Best-Practice-Beispiele von Kliniken für den Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen für schwangere Kolleginnen zu sammeln und zu veröffentlichen“, mahnt DÄB-Präsidentin Groß.

Aus ihnen ließen sich Standards ableiten, die Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen als Vorlagen dienen könnten. Derzeit verschärften regionale Unterschiede in der Beurteilung, zum Beispiel durch die genehmigenden Behörden, die Situation schwangerer Ärztinnen zusätzlich, kritisiert sie.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Das könnte Sie auch interessieren
Ein Roboter, der Akten wälzt? Künstliche Intelligenz kann bereits mit Leitlinien umgehen – jedenfalls wenn sie so gut strukturiert sind wie die der DEGAM.

© Iaroslav / stock.adobe.com

Digitalisierung in der Medizin

Kollegin Dr. ChatGPT? Wie Künstliche Intelligenz Ärzten helfen könnte

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

© Solventum Germany GmbH

Solventum Spracherkennung

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

Anzeige | 3M Healthcare Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025