Lahmende Investitionen
Experten sehen duale Krankenhausfinanzierung an Grenzen kommen
Die Regierungskommission zur Krankenhausreform legt zwei abschließende Stellungnahmen vor. Ein Ziel: Überwindung der dualen Klinikfinanzierung durch ein neues Anreizsystem – getragen von Ländern und Bund.
Veröffentlicht:Berlin. Ja, es gibt sie noch: Die Mitglieder der Regierungskommission zur Krankenhausreform sprechen sich für eine neue Form der Finanzierung der Kliniken aus. Die bisherige duale Finanzierung durch Länder und Kassen stoße an ihre Grenzen – die Bundesländer kämen nur unzureichend ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung nach, heißt es in der am Freitag vorgelegten 13. Stellungnahme der Kommission. Lediglich die Hälfte der Investitionskosten, die es brauche, um den Bestand der Kliniken zu erhalten, würden die Länder derzeit noch übernehmen.
Um die empfohlene Investitionsquote von sieben bis neun Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen, schlägt die Regierungskommission daher die Schaffung eines Anreizsystems vor. Konkret: Bis zu fünf Prozent der Erlöse sollen demnach das jeweilige Land übernehmen, weitere Bestandsinvestitionen Land und Bund je zur Hälfte tragen.
Umstellung auf reine Monistik „herausfordernd“
Eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems der stationären Versorgung auf ein monistisches System sei mindestens „herausfordernd“, so die Kommission. Das Krankenhaussystem nur aus Krankenkassenmitteln zu finanzieren, sei nur möglich, wenn die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet würden und Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhielten.
Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland seit 1972 nach dem Prinzip der dualen Finanzierung: Die Betriebskosten der Krankenhäuser – alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen – werden von den Kassen finanziert. Die Investitionskosten werden hingegen von den Ländern getragen. Demzufolge entscheiden sie, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird und finanzieren entsprechende Investitionsmaßnahmen.
Plädoyer für gemeinsame Planungsgremien
In einer weiteren Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ein „Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus“. Demnach sollte die Krankenhausplanung künftig die ambulante Bedarfsplanung miteinbeziehen. Dies sei ganz im Sinne einer Überwindung der Sektorengrenzen. Denkbar seien hierfür regionale Planungsgremien. Unnötige Mehrfachstrukturen sollten dabei abgebaut, ökonomische Fehlanreize für stationäre Behandlungen beseitigt werden.
Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ war von der früheren Ampel-Koalition im Mai 2022 einberufen worden, um Impulse für die inzwischen in Kraft getretene Klinikreform (KHVVG) zu geben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete die Kommission am Freitag als ein „herausragendes Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik“. (hom)