Versorgungsstärkungsgesetz

Experten zweifeln am Innovationsfonds

Überschwängliches Lob gab es nicht: Dem Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes wurde in der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss immerhin bescheinigt, in "die richtige Richtung" zu gehen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz war am Donnerstag Thema einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss.

Der Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz war am Donnerstag Thema einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss.

© rupbilder / fotolia.com

BERLIN. Die Bedarfsplanung, der Innovationsfonds, die Einschnitte bei den Facharztverträgen und die Ärzteausbildung waren die tragenden Themen der Expertenanhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz am Mittwochnachmittag im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

Schwere Zweifel an der Konstruktion des Innovationsfonds und seiner Gremien äußerte die Einzelsachverständige Dr. Anke Walendzik.

Im Innovationsausschuss, der die Mittel vergibt, fehle es an Leuten, die sektorenübergreifend dächten, antwortete die Gesundheitsökonomin an der Universität Duisburg-Essen auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Dr. Harald Terpe.

In diesem Ausschuss soll der GKV-Spitzenverband über drei Stimmen verfügen. Ein Gegengewicht sollen drei Stimmen aus den Ministerien Gesundheit und Forschung bilden.

Walendzik schlug vor, mehr wissenschaftlichen Sachverstand in den die Gremien des Fonds einzubringen, zum Beispiel durch mehr Rechte des geplanten Expertenbeirats. Auch Patientenvertreter sollten in die Entscheidungen des Fondsausschusses eingebunden werden.

Massive Kritik am Innovationsfonds

GKV-Spitzenverbandschefin Dr. Doris Pfeiffer verwies darauf, dass der Fonds nicht aus Steuermitteln, sondern aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert werden solle. Deshalb sei der Einfluss der gesetzlichen Kassen legitim.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass über vier Jahre jeweils bis zu 225 Millionen Euro für Projekte der sektorenübergreifenden Versorgung bereitgestellt werden sollen. Weitere 75 Millionen Euro im Jahr sollen für Versorgungsforschung ausgegeben werden.

Angesiedelt werden soll der Fonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss, der dafür allerdings unabhängige Gremien schaffen soll. Die ordnungspolitischen Voraussetzungen des Fonds bezeichnete Pfeiffer als falsch.

Der Gemeinsame Bundesausschuss bekomme direkten Zugriff auf Versichertengeld. Kontrolliert werde das Konstrukt vom Gesundheitsministerium, das gleichzeitig Vertreter in den Vergabeausschuss des Fonds entsende.

Die BMG-Mitarbeiter beaufsichtigten sich also quasi selbst.

Profiteure des Fonds und die Entscheider in den Gremien komplett voneinander zu trennen riet Professor Volker Amelung, Vorsitzender des Bundesverbands Managed Care (BMC), den Abgeordneten. Amelung bemängelte darüber hinaus die Befristung des Fonds.

Diskussionswürdige Bedarfsplanung

Mehrmals prangerten Experten die Unschärfe der geltenden Bedarfsplanung an, auf deren Grundlage aber die umstrittene Aufkaufregelung von Praxen in rechnerisch als überversorgt geltenden Gebieten ruht.

Auch die geplante Vorgabe an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Servicestellen zur zügigen Vermittlung von Facharztterminen einzurichten fand wenig Zustimmung.

Überraschenderweise wurde dazu ausgerechnet der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, befragt, der diesen Koalitionsplan als zweifelhaft bezeichnete.

Die Vertreterin der Caritas, Dr. Elisabeth Fix, schlug vor, die Regierung möge sich an intelligenten Lösungen orientieren. Dazu zähle die abgestufte dringliche Überweisung, wie sie zum Beispiel die KV Saarland bereits praktiziere.

Hausärzte wüssten am besten, was für die Patienten erforderlich sei, sagte Fix. Sollte die Koalition an ihren Plänen festhalten wollen, solle sie auf jeden Fall regionale Öffnungsklauseln vorsehen.

Hermann: 73c erhalten

Die Facharztverträge nach Paragraf 73c SGB V sollten erhalten bleiben, forderte Baden-Württembergs AOK-Chef Christopher Hermann auf eine Frage des SPD-Abgeordneten Professor Karl Lauterbach.

Es sei überraschend, dass die Freiräume nicht erhalten blieben und Selektivverträge einen Nischenstatus als Experimentallabore für den Kollektivvertrag erhalten sollten, sagte Hermann.

In die gleiche Richtung argumentierte auch Dr. Norbert Metke, Baden-Württembergs KV-Vorsitzender, der als Einzelsachverständiger geladen war.

Die Förderung der Weiterbildung bezeichnete der Gesundheitsweise Professor Ferdinand Gerlach, als einen der wichtigsten Regelungspunkte im Gesetz.

Er riet den Abgeordneten, die Kompetenzzentren, wie sie Baden-Württemberg und Hessen betrieben, bundesweit zu installieren.

Damit ließe sich die Zahl der Studenten im Fach Allgemeinmedizin verdoppeln, sagte Gerlach voraus. Drei Stunden beschäftigte sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch mit dem Versorgungsstärkungsgesetz.

Als die erste große Koalition 2006 das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auf den Weg brachte, hatten sich die Abgeordneten noch zwei Tage Zeit genommen, um sich die Einschätzungen der Fachwelt anzuhören.

Mit dem GKV-WSG wurden der Gesundheitsfonds, der Morbi-RSA und der Vertragswettbewerb eingeführt.

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