Lymphomtherapie
Fachgesellschaften fordern breiteren Zugang für HIV-Patienten zur CAR-T-Therapie
Dass HIV-positiven Lymphom-Patienten die Kostenübernahme einer CAR-T-Therapie häufig verweigert wird, bezeichnen DGHO und DGI als „nicht länger hinnehmbare Ungleichbehandlung und Diskriminierung“.
Veröffentlicht:Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) den Ausschluss HIV-positiver Patienten von CAR-T-Therapien kritisiert. Medizinisch lasse sich die Benachteiligung dieser Patientengruppe nicht begründen, heißt es in einer Mitteilung am Dienstag.
Seit 2018 sei die CAR-T-Zell-Therapie Axicabtagen-Ciloleucel (Yescarta® von der Gilead-Tochter Kite) gegen diffus großzelliges B-Zell-Lymphom (DLBCL) in Europa zugelassen. Durch deren Einsatz habe sich die Prognose bei rezidiviertem oder refraktärem DLBCL „deutlich gebessert“, heißt es. „In einigen Fällen sprechen wir bereits von einer Heilung.“
Obwohl jedoch das großzellige B-Zell-Lymphom „das häufigste aller HIV-Lymphome“ sei, werde die CAR-T-Therapie „in vielen Fällen“ HIV-positiven Patienten vorenthalten. Die Krankenkassen lehnten die Kostenübernahme mit Verweis auf fehlende Daten aus klinischen Zulassungsstudien ab. Und tatsächlich seien HIV-positive Probanden von solchen Studien „regelhaft ausgeschlossen“, wie es weiter heißt.
Auch die Leitlinien zur Lymphom-Behandlung orientierten sich nicht am Bedarf HIV-Infizierter. Darüber hinaus argumentierten die Kassen auch gerne mit einer, so in der Stellungnahme wörtlich, „angeblichen Verfügbarkeit äquivalenter Therapiealternativen“.
Auch bei HIV „sicher und effektiv“
Nach Ansicht der beiden Fachgesellschaften ergeben sich aus der aktuellen Datenlage jedoch „keine Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit oder erhöhte Toxizität der CAR-T-Zell-Therapie bei HIV-Infizierten“. Auch wenn sich die verfügbare Evidenz aus den genannten Gründen auf kleinere Fallserien und retrospektive Analysen beschränke, komme man zu dem Ergebnis, „dass eine Therapie mit Axicabtagen-Ciloleucel bei HIV-Patienten mit DLBCL sicher und effektiv ist“.
Das schließe selbst Personen mit schlechtem Immunstatus ein. Der Ausschluss dieser Patientengruppe von der CAR-T-Therapie, so DGHO-Präsident Dr. Kai Hübel, stelle „eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung dar“, die „nicht länger hinnehmbar“ sei. (cw)