G-BA veröffentlicht Übersicht

Für Wirbelsäulen-Eingriffe gibt es nur wenige Zweitmeinungs-Ärzte

Bei Schulterarthroskopien haben Patientinnen und Patienten es leicht, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ein Bericht zeigt, bei welchen Eingriffen es dagegen schwer ist, einen zweiten Experten zu finden.

Veröffentlicht:
Ist eine Operation an der Wirbelsäule nötig? Patienten, die sich eine zweite Meinung einholen wollen, haben nicht viel Auswahl an registrierten Ärzten und Ärztinnen.

Ist eine Operation an der Wirbelsäule nötig? Patienten, die sich eine zweite Meinung einholen wollen, haben nicht viel Auswahl an registrierten Ärzten und Ärztinnen.

© Philipp Nemenz / Westend61 / picture alliance

Berlin. Um vor planbaren Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen, haben Patientinnen und Patienten im Fall der Schulterarthroskopie die zahlenmäßig größte Auswahl an registrierten Leistungserbringern: Bundesweit boten 451 Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 diese Leistung an.

Dagegen gab es bei geplanten Eingriffen an der Wirbelsäule in ganz Deutschland nur 50 Mediziner, die gemäß der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren registriert waren.

Das zeigt ein Bericht zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die im vergangenen Jahr bei den KVen eine Genehmigung als Zweitmeinende hatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlichte am Dienstag die entsprechenden Informationen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammengestellt worden waren.

Zweitmeinung bei neun Indikationen möglich

Den Daten zufolge verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021 folgendermaßen:

  • 451 bei der Schulterarthroskopie (Zweitmeinungsverfahren besteht seit 2020),
  • 426 bei der Hysterektomie (seit 2018/2019),
  • 341 bei der Implantation einer Knieendoprothese (seit 2021),
  • 245 bei der Tonsillektomie (seit 2018/2019),
  • 63 bei der Amputation beim diabetischen Fußsyndrom (seit 2021) sowie
  • 50 bei Eingriffen an der Wirbelsäule (seit 2021)

Möglichkeiten, sich eine Zweitmeinung einzuholen, gibt es für Patienten derzeit bei neun Indikationen. Zu drei davon (Herzkatheteruntersuchungen, Herzschrittmacher-Implantationen und Gallenblasenentfernungen) traten entsprechende Regelungen aber erst nach 2021 in Kraft, weshalb es zu ihnen noch keine Zahlen gibt. (eb)

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Kommentare
Dr. Dr. Winfried Miller 17.05.202310:01 Uhr

Bei einer entsprechenden Indikation (wenn es z.B. um eine bevorstehende größere OP/invasives Verfahren geht) haben viele Patienten schon seit mehreren Jahren sich eine Zweitmeinung bei einem anderen Spezialisten eingeholt.
Ob vom GBA registriert oder nicht. Das interessiert nicht wirklich.
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