Impfungen gegen COVID-19
Gesundheitsminister schicken Vaxzevria®-Interessierte in die Praxen
Unter 60-Jährige, die eine AstraZeneca-Erstimpfung gegen Corona möchten, sollen diese „grundsätzlich“ in Arztpraxen erhalten dürfen. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern verständigt.
Veröffentlicht:Berlin. Im Zusammenhang mit der Verimpfung der Corona-Vakzine des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca müssen sich Hausärzte auf erheblichen Beratungsbedarf bei einem Teil ihrer Patienten einstellen. Hintergrund ist ein am Dienstagabend gefasster Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).
Demnach sollen Bundesbürger im Alter von unter 60 Jahren, die eine AstraZeneca-Erstimpfung möchten, diese „grundsätzlich“ in den Praxen der niedergelassenen Ärzte erhalten dürfen. Die Frage der Erstimpfung mit dem Präparat soll nach „individueller Risikoanalyse“ sowie „sorgfältiger Aufklärung“ von Patient und Arzt gemeinsam entschieden werden.
„Sorgfältige ärztliche Aufklärung“
Unter 60-Jährigen, die bereits eine AstraZeneca-Erstimpfung erhalten haben, soll für die Zweitimpfung eine mRNA-Vakzine (BioNTech oder Moderna) angeboten werden. Bereits vereinbarte Termine für die Zweitimpfung sollen laut GMK-Beschluss „übergangsweise“ auch ab der neunten Woche nach der Erstimpfung stattfinden können.
Laut Bundesgesundheitsministerium haben bislang rund 2,2 Millionen Bundesbürger unter 60 Jahren eine Erstimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca erhalten.
GMK folgt STIKO-Empfehlung
Die Gesundheitsminister folgen mit ihrem Beschluss der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Anfang April. Laut STIKO sollen Personen unter 60 Jahren, die als Erstimpfung gegen COVID-19 die AstraZeneca-Vakzine Vaxzevria® (AZD1222, ChAdOx1-S) erhalten haben, als zweite Impfdosis bevorzugt eine mRNA-Vakzine erhalten.
Hintergrund sind die vom Paul-Ehrlich-Institut berichteten sehr seltenen Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin bei Personen unter 60 Jahren. Diese Fälle nehme man „sehr ernst“, heißt es im GMK-Beschluss.
Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatten zuletzt betont, die Hausärzte hätten kaum Zeit, um in aufwändigen Beratungsgesprächen mögliche Vorbehalte gegen das AstraZeneca-Präparat auszuräumen. Schließlich gelte es, auch die Regelversorgung in den Praxen aufrechtzuerhalten, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ am Mittwoch.