MWBO
Grünes Licht für die Weiterbildungs-Novelle
Weniger Richtzeiten und kompetenzbasiertes Lernen: Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Ziehen die Landeskammern mit, dann setzt die Weiterbildung künftig tatsächlich bundesweit neue Akzente.
Veröffentlicht:BERLIN. Sieben Jahre nach Reformstart ging es auf den letzten Metern dann doch vergleichsweise schnell: Rund ein halbes Jahr, nachdem der 121. Deutsche Ärztetag Anfang Mai in Erfurt mit damals überwältigender Mehrheit die Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) abgesegnet hat, hat der Vorstand der Bundesärztekammer diese nun beschlossen – und zwar einstimmig. Wie die Bundesärztekammer (BÄK) selbst kommentiert, hat sie damit „den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung“ gegeben. Dabei hatte bereits der 115. Ärztetag im Jahr 2012 den Stein mit seinem Reformauftrag ins Rollen gebracht.
„Inhalte statt Zeiten“ lautet das Motto des neuen Regelwerks, das eine kompetenzbasierte und vor allem flexiblere Weiterbildung vorsieht. Maßgeblich sind künftig nicht mehr Richtzahlen und -zeiten, sondern Lerninhalte sowie Haltungen und Arztrollen (CanMeds-Rollen). Die Richtzahlen wurden dabei nicht komplett aus der MWBO verbannt, denn für manche Fertigkeiten braucht es Übung. Sie wurden aber deutlich reduziert. So finden sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin bei den 76 zu erwerbenden Einzelkompetenzen nur sieben Richtzahlen.
Es zählen vier Kenntniskategorien
Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden nach der neuen Regelung aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Dabei werden sie den folgenden vier Kategorien zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die er systematisch einordnen und erklären soll sowie Fertigkeiten, die er unter Anleitung erfüllt, und solche, die der selbstverantwortlich durchführt.
Durchgesetzt hatte sich bereits auf dem Ärztetag auch das bundesweit einheitliche elektronische Logbuch (eLogbuch) zur Dokumentation der Weiterbildung. „Ohne dieses Logbuch läuft alles wie bisher, sechs Jahre Arbeit wären für die Katz“, hatte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK, noch im Mai in Erfurt geworben.
Pflicht zum Jahresgespräch
Dabei sieht die nun verabschiedete Novelle vor, dass der Weiterbildungsassistent die Ableistung der erforderlichen Inhalte selbst kontinuierlich dokumentiert, der Weiterbilder aber einmal jährlich den Weiterbildungsstand bestätigt. Dies soll im Rahmen des Jahresgespräches stattfinden, zu dem der Weiterbilder damit verpflichtet wird. Hier gehen die Macher der Novelle auf eine Forderung der Weiterbildungsassistenten ein, die mehrfach bemängelt hatten, dass die Jahresgespräche, wenn überhaupt, nur zwischen Tür und Angel stattfinden. Vor allem eine Umfrage unter 1696 Weiterbildungsassistenten, die die jungen Ärzte in der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und im Berufsverband der Internisten gemeinsam aufgelegt und beim DGIM-Kongress 2015 veröffentlicht hatten, hatte hier für Furore gesorgt: Bei 23 Prozent der befragten Weiterbildungsassistenten gab es keine Gespräche, bei 45 Prozent fanden diese nur unregelmäßig statt. Allerdings hat die BÄK in einer Fußnote der neuen MWBO angemerkt, dass die Verpflichtung zur Dokumentation im eLogbuch gegebenenfalls einer Rechtsgrundlage im Heilberufe- und Kammergesetz des jeweiligen Bundeslandes bedürfe.
Ebenfalls in der Novelle enthalten ist die Weiterbildung in Teilzeit. Doch die ist noch nicht ganz so flexibel aufgesetzt, wie sich dies einige junge Ärzte wünschen dürften. Denn es heißt: „Die Weiterbildung in Teilzeit muss hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen eines geregelten Kompetenzerwerbs einer ganztägigen Weiterbildung entsprechen.“ Dies sei in der Regel dann gewährleistet, „wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt.“ Die Gesamtweiterbildungszeit verlängere sich entsprechend.
51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen umfasst die neue MWBO. Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie, über die Anfang des Jahres hitzig diskutiert wurde (wir berichteten), ist weiterhin enthalten.
Damit Ärzte in Weiterbildung künftig tatsächlich von den Neuerungen profitieren können, müssen jedoch die Landesärztekammern die Novelle auch in ihre regionalen Weiterbildungsordnungen übernehmen. Eine entsprechende Empfehlung hat der Vorstand der Bundesärztekammer bereits ausgesprochen.
„Wir erwarten eine rasche Umsetzung in den Landesärztekammern“, sagte auch Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes (MB). „Es ist unabdingbar, dass nun die neuen Strukturen schnell und bundeseinheitlich umgesetzt werden.“ Zustimmung findet beim MB vor allem das eLogbuch. „Mit dem e-Logbuch entsteht die Chance, die Unterstützungsprozesse der Kammern für die Ärztinnen und Ärzte in der Phase ihrer Weiterbildung ganz neu aufzustellen und mehr Verbindlichkeit zu schaffen“, so Henke.
Für Ärzte, die sich derzeit in Weiterbildung befinden, gibt es übrigens eine Übergangsfrist, bis die neue Regelung – sollte sie in regionales Kammerrecht übernommen werden – greift: Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung in einer Facharztweiterbildung befinden, können diese demnach innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen.
Positives Feedback
Mit dem eLogbuch entstehe die Chance, die Unterstützungsprozesse der Kammern für die Ärzte in Weiterbildung „ganz neu aufzustellen und mehr Verbindlichkeit zu schaffen“, sagte Marburger-Bund-Chef Rudolf Henke.
„Wir erwarten eine rasche Umsetzung in den Landesärztekammern“, fügte er hinzu.