Frist läuft ab
Hausärzte wollen Tele-AU viel länger
Die Uhr tickt: Die Zeit für die Telefon-AU läuft schon wieder ab. Doch die Hausärzte wollen ein Ende der Sonderregelung am 4. Mai nicht hinnehmen – und schicken dem GBA einen Brief.
Veröffentlicht:Berlin. In einer Woche, am 4. Mai, läuft erneut die Regelung aus, nach der Ärzte Patienten mit Atemwegserkrankungen nach ausschließlich telefonischem Kontakt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können.
Der Hausärzteschaft kommt dieses Ende viel zu früh. Sie fordert eine Verlängerung dieser Sonderregelung um mindestens weitere acht Wochen.
Weigeldt fordert mehr Zeit
In einem Offenen Brief hat sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands Ulrich Weigeldt deshalb am Montag an den Unparteiischen Vorsitzenden und alle Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gewandt.
„Auf Basis der hausärztlichen Erfahrungen in den vergangenen Wochen fordern wir, dass die Regelung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Patienten mit Erkrankung der oberen Atemwege bis zum Ende des Distanzgebots, aber zumindest bis zum Ende des zweiten Quartals, fortgilt“, schreibt Weigeldt.
Ursprünglich hatte die zum Schutz der Ärzte, ihres Personals und der Patienten vom GBA getroffene Vereinbarung nur bis zum 19 April gelten sollen. Am vergangenen Dienstag hatte der GBA dann nach massivem Druck des Hausärzteverbands und Kritik der Vertragsärzte und Krankenhäuser die Verlängerung um 14 Tage bis zum 4. Mai beschlossen.
Als definitiv feststehender Endtermin gilt aber auch der kommende Montag nicht. „Der 4. Mai ist ein Termin, zu dem auch verschiedene andere Maßnahmen zur schrittweisen Rücknahme von Sonderregelungen beschlossen wurden. Der GBA wird rechtzeitig über eine Verlängerung beraten“, hat Hecken der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage bereits am Dienstag mitgeteilt.
Auch KBV für Verlängerung
Vordringliche Aufgabe während der Corona-Pandemie sollte der Schutz der Risikopatienten sein, betont Weigeldt in seinem Schreiben. Würde die Sonderregelung allerdings tatsächlich am 4. Mai auslaufen, würden gerade multimorbide, ältere Patienten versuchen, den Arztpraxen fernzubleiben, um Ansteckungsrisiken zu minimieren. Daraus könne Unterversorgung erwachsen.
Eine Entscheidung über ein Ende der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfe daher „unter keinen Umständen“ erneut getroffen werden, ohne die Erfahrungen der Hausärzte mit einzubeziehen.
Mitstreiter haben die Hausärzte in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und weiteren Ärzteorganisationen. Der erste Beendigungsbeschluss zur „Telefon-AU“ war gegen die Stimmen der KBV, der KZBV und der Krankenhäuser gefallen.
In ihrem Szenario für einen Ausstieg aus den Alltagsbeschränkungen beschreibt die KBV eine strikte Trennung der Covid-19-Verdachtsfälle und aller anderweitig erkrankten Patienten als eine der Voraussetzungen für weitere Lockerungen.
Erst zwei Tage nach dem bisher geltenden Endtermin für die Telefon-AU, am 6. Mai, werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder die Auswirkungen der teilweisen Öffnungen im Geschäftsleben erörtern.