Beamte in GKV

Innenausschuss hört Experten

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BERLIN. Der Innenausschuss des Bundestags will am Montag in einer Anhörung Sachverständige zur Frage des Wechsels von Beamten in die GKV hören.

Hintergrund ist ein Antrag der Linken-Fraktion. Darin plädieren sie dafür, in der Bundesbeihilfeverordnung die Möglichkeit vorzusehen, dass Beamte anstatt der Beihilfe eine hälftige Zahlung des GKV-Beitrags durch ihren Dienstherrn erhalten. Drei Bundesländern haben sich mittlerweile für dieses „Hamburger Modell“ entschieden.

Für Dr. Stefan Etgeton von der Bertelsmann-Stiftung ist dieser Schritt richtig, erhöhe er doch „die Selbstbestimmung (der Beamten) hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer Gesundheitsvorsorge“. Der Staat würde sich dadurch nicht „seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht“ entziehen, so Etgeton.

Professor Christian Hagist von der WHU – Otto Beisheim School of Management sieht die PKV durch solch ein Modell im Vorteil: „Da tendenziell Personen mit überdurchschnittlich hohen Leistungsausgaben das PKV System verlassen, könnten PKV-Prämien insgesamt niedriger ausfallen“, heißt es in der Stellungnahme.

Umgekehrt könne das sogenannte Hamburger Modell aus Sicht der GKV und ihrer Versicherten zu zusätzlichen Belastungen führen, „da diejenigen, welche von einer Versicherung in der GKV profitieren würden, im GKV-System wahrscheinlich Nettoempfänger sein werden“, glaubt Hagist.

Er verweist dafür auf eine Simulationsanalyse, in der das Entscheidungskalkül junger Beamtenhaushalte vor und nach der Einführung des Hamburger Modells untersucht worden ist. Hagist weist darauf hin, dass ich durch die größere Flexibilität für Beamte „insbesondere Gruppen mit Risikofaktoren, wie einer höheren Morbidität und nicht berufstätigen Ehepartnern, für die GKV entscheiden könnten“.

Wahlfreiheit

Nach einer ersten Auswertung in Hamburg haben sich rund 50 Prozent der Neu-Beamten im allgemeinen Verwaltungsdienst für das Angebot der pauschalen Beihilfe entschieden. Bei höheren Besoldungsgruppen – zum Beispiel Lehrern – beträgt die Nutzungsquote nur 20 Prozent.

Nach Darstellung von Professor Karl-Jürgen Bieback, Emeritus für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Hamburg, handelt es sich beim „Hamburger Modell“ um eine „rein beamtenrechtliche Lösung“, die nichts „mit einer ‚Einheits-‘ oder ‚Bürgerversicherung‘ zu tun hat. Es gewähre den Beamten vielmehr Wahlfreiheit.

Bieback widerspricht der Ansicht, das traditionelle Beihilfesystem sei ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der „grundrechtsgleich“ durch Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verbrieft ist. Der Jurist sieht auch keinen Grundsatz gegeben, nachdem der „Dienstherr die Fürsorgepflicht immer durch eigene, persönliche Leistungen erfüllen muss“.

Dies wäre auch gar nicht mit der traditionellen Form der Beihilfe vereinbar, da der Dienstherr dabei nur einen Teil der Krankheitskosten trage.

Folglich könne der Dienstherr die Vorsorge gegen Krankheit auch ganz den Beamten überlassen, „wenn er die Beamten bei den Kosten angemessen entlastet, wie durch hälftige Tragung der Beiträge zur GKV oder PKV“, heißt es in der Stellungnahme.

Eigene gesetzliche Regelung nötig

Allerdings könne daraus keine Verpflichtung zur Öffnung der GKV für Beamte abgeleitet werden. Es liege in der Kompetenz des Bundes, „selbstständig vor allem unter dem Gesichtspunkt der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit über den Zuschnitt der Solidargemeinschaft der GKV zu entscheiden“, so Bieback.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält es nicht für sachgerecht, das „Hamburger Modell“ in der Bundesbeihilfeverordnung regeln zu wollen – wie es die Linksfraktion vorschlägt. Hier sei eine eigene gesetzliche Regelung nötig.

Ähnlich wie Bieback sieht der DGB kein „Delegationsverbot“, wonach der Staat seine Fürsorgepflicht nicht vollständig abgeben dürfe. So berühre die in Hamburg getroffene Regelung weder die Dienstunfallfürsorge noch die Leistungen der Beihilfe im Pflegefall. (fst)

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