Projekte zu Seltene Erkrankungen, Impfen Antibiotikaverordnung
Innovationsausschuss hält drei Studien für transferwürdig
Drei Innovationsfondsprojekte haben den „Ritterschlag“, eine Transferempfehlung, bekommen. Geprüft werden sollen nun Verbesserungen bei Impfempfehlungen, Antibiotikaverordnungen und der Versorgung von Menschen mit Verdacht auf Seltene Erkrankungen.
Veröffentlicht:Berlin. Drei Transferbeschlüsse zu Innovationsfondsprojekten hat der Innovationsausschuss gefasst und am Freitag auf seiner Webseite veröffentlicht. Genannt werden folgende Studien:
- AMSeC – Auffrischimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe C: Das Projekt AMSeC hat laut Ausschuss gezeigt, dass es einige Jahre nach der Grundimmunisierung zu einem Abfall der Schutzwirkung gegen Meningokokken C kommt. Mit Hilfe eines neu entwickelten mathematischen dynamischen Transmissionsmodells wurde deshalb simulationsbasiert untersucht, ob eine Auffrischungsimpfung im Jugendalter mit einem Monoimpfstoff gegen Meningokokken Typ C oder einem Kombinationsimpfstoff gegen die Meningokokken Subtypen A, C, W und Y sinnvoll und kosteneffektiv ist. „Im Ergebnis zeigten sich Vorteile für den Kombinationsimpfstoff sowie für eine Auffrischungsimpfung im Alter von 13 und 14 Jahren“, heißt es in der Mitteilung. Der Innovationsausschuss ist deshalb der Ansicht, dass das neu entwickelte Modell die Ständige Impfkommission (STIKO) dabei unterstützen kann, über eine Auffrischungsimpfung im Jugendalter zu entscheiden. Die STIKO wird deshalb gebeten zu prüfen, „ob die Ergebnisse sinnvoll für die Weiterentwicklung von Impfempfehlungen verwendet werden können“.
- REDARES – Reduktion von Antibiotikaresistenzen durch leitliniengerechte Behandlung von Patienten mit unkompliziertem Harnwegsinfekt in der ambulanten Versorgung: Allgemeinarztpraxen erhielten im Rahmen des Projektes multimodale Unterstützungsangebote, etwa ein Feedback zum eigenen Verordnungsverhalten und Informationen zu regionalen Resistenzdaten sowie Informationsmaterialien für die Patienten. Das Ergebnis zeige, dass durch die Unterstützungsangebote die Verschreibungsrate von Zweitlinienantibiotika sank sowie insgesamt weniger Antibiotika bei unkomplizierten Harnwegsinfekten eingesetzt wurden, so der Innovationsausschuss. Die Erkenntnisse werden deshalb an KVen, Krankenkassen und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin weitergeleitet. Sie sollen prüfen, wie die Erkenntnisse „in Vertragsvereinbarungen und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung Berücksichtigung finden können“.
- ZSE-DUO – Duale Lotsenstruktur zur Abklärung unklarer Diagnosen in Zentren für Seltene Erkrankungen: Das Projekt hat an den Zentren für seltene Erkrankungen eine duale Lotsenstruktur – bestehend aus somatischen und psychiatrischen beziehungsweise psychosomatischen Fachärzten – erprobt. Die Lotsen begleiteten die Patienten bei der Abklärung der Erkrankung. Die Evaluation zeigte laut Ausschuss, dass der Anteil an Personen, bei denen spätestens zwölf Monate nach erster Vorstellung im Zentrum eine Diagnose gestellt werden konnte, mit Hilfe der dualen Lotsen signifikant höher war. Kranken- und Pflegekassen, DKG und der Verband der Universitätsklinika sollen nun prüfen, ob dieser Ansatz bei der Weiterentwicklung von Verträgen umgesetzt werden kann. Zudem werden die Erkenntnisse an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. Das soll überlegen, ob „Ansätze der neuen Versorgungsform gesetzlich aufgegriffen werden sollten“. (juk)