KBV sieht Arztberuf mit dem Sparpaket aufgewertet

Die KBV wertet das Sparpaket als Schritt zu einer klaren Verantwortungsteilung: Ärzte sind für Behandlung und Therapie zuständig, Hersteller und Kassen für die Preise.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Mit den Sparplänen der Koalition sieht die KBV eine ihrer Hauptforderungen erfüllt: Ärzte sollen aus der wirtschaftlichen Verantwortung für die Verordnung entlassen werden und sich auf Indikationsstellung, Auswahl von Wirkstoff, Verordnungsmenge, Dosierung und Therapiedauer konzentrieren. Es sei ein "wichtiger Grundstein gelegt worden, um den Arztberuf wieder attraktiver zu machen", kommentierte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller die Eckpunkte.

Bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln liegt künftig der Ball vor allem bei Hersteller und GKV-Spitzenverband, die einen Rabatt auf den Abgabepreis vereinbaren sollen. Dabei sollen auch Regeln festgelegt werden, wie die Richtgrößenprüfung abgelöst werden kann. Zentrale Preisverhandlungen dürften der KBV deshalb zusagen, weil sie Cost- und Riskshare-Verträge zwischen einzelnen Kassen und Herstellern kritisch sieht. "Wir brauchen verlässliche Instrumente, die allen Betroffenen Sicherheit geben", sagte Müller. Zudem sollten Innovationen -  unabhängig von der Kasse - "für alle Versicherte zugänglich sein".

Bleiben dürften aus Sicht der KBV die Probleme im Generikamarkt. "Seit Einführung der Rabattverträge sind wir nicht mehr in der Lage, Patienten einen verlässlichen Medikamentenplan mit auf den Weg zu geben", klagt Müller. An Rabattverträgen wird auf Basis des Eckpunktepapiers nicht gerüttelt. Das Prinzip der Wirkstoffverordnung komme auch ohne Rabattverträge aus, betont Müller. Dann hätte man mit dem Festbetragssystem gut leben können. Der KBV-Vize moniert, Ärzte wüssten angesichts der Rabattverträge nicht mehr, was der Apotheker abgibt.

Das Problem kann sich noch verschärfen, wenn Patienten künftig - gegen Mehrkosten - das Recht haben, sich ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Kasse zu wählen. Dass die Koalition das "unübersichtliche System an Therapiehinweisen und Verordnungsausschlüssen klarer regeln will", kommt der KBV entgegen. "Therapieleitlinien im Sinne leitliniengestützter Behandlung unterstützen wir. Sie können Ärzten eine Leitplanke dafür geben, was State of the art ist", so Müller. Wenn eine leitliniengerechte Behandlung ausdrücklich erlaubt sei, könnten Ärzte "ohne Regressdruck behandeln, weil es kein Gesamtbudget mehr gibt, sondern nur noch die Prüfung nach Indikation und Menge".

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