Terminservice

KVen sollen viel Spielraum erhalten

Die Koalition will keine Terminservicestellen nach einheitlichem Muster. Damit verlagern Union und SPD das Problem zurück auf die regionale KV-Ebene. Doch die Vier-Wochen-Frist soll allen Protesten zum Trotz im geplanten Gesetz stehen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Wartezeiten: Das Ausmaß des Problems ist umstritten.

Wartezeiten: Das Ausmaß des Problems ist umstritten.

© Yantra /fotolia.com

BERLIN. Bei der Etablierung von Terminservicestellen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen weitgehend freie Hand bekommen. Patienten sollen binnen vier Wochen einen Termin beim Facharzt erhalten - diese Forderung der Koalition steht weiter im Raum. Terminservicestellen nach einem fixen, bundeseinheitlichen Zuschnitt soll es aber nicht geben.

"Wir als Politik setzen nur den klaren zeitlichen Rahmen", sagte Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der Nachrichtenagentur dpa.

Er bezeichnete es als "klug", wenn die konkrete Regelung in den Regionen entwickelt werde. Im Koalitionsvertrag ist die Einrichtung von zentralen Terminservicestellen noch als Pflichtveranstaltung für die KVen definiert worden.

Jüngste Äußerungen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) haben erkennen lassen, dass allein der Prügel einer möglichen gesetzlichen Lösung die Suche nach Regelungsmodellen motiviert hat.

So wurde betont, die KVen könnten bei den Servicestellen mit den Kassen zusammenarbeiten, sagte Gröhe jüngst der "Rheinischen Post". Wenn Ärzte selbst die Regelung in die Hand nähmen, würden die Terminvermittlungsstellen wenig zu tun haben, war sein Tenor.

Damit bewegt sich die Koalition in diesem umstrittenen Projekt auf die Ärzteschaft zu. Allerdings steht weiter die Vier-Wochen-Frist im Raum. Noch im Juni war die KV Thüringen beim Bundesgesundheitsministerium vergeblich mit dem Vorschlag aufgelaufen, die zeitliche Vorgabe für einen Termin beim Facharzt solle nur "in der Regel" gelten.

Teil des Problems ist auch die geteilte Wahrnehmung zwischen KV-Vertretern einerseits und Politikern und Kassenvertretern andererseits, wie ausgeprägt Wartezeiten überhaupt sind. Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist in Interviews einer klaren Antwort ausgewichen und hat die Datenlage als "uneinheitlich" bezeichnet.

Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen sagte der dpa, dass zwei Drittel der Patienten bisher binnen zwei bis drei Tagen einen Termin bei ihrem Wunscharzt erhalten würden. Erfolge hingegen eine Verteilung der Arzttermine künftig "rigide" über eine Servicestelle, "dann ist die freie Arztwahl plötzlich weg".

Die langsame Rückzugsbewegung der Koalition dürfte auch dadurch motiviert sein, dass seitens der Ärzteschaft heterogene Signale kommen. Ärzte-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery hatte bereits Ende des Jahres das Instrument der Expressüberweisung in die Diskussion gebracht.

Der Deutsche Ärztetag lehnte Ende Mai exakt diesen Vorschlag als "untaugliches Instrument" ab. Expressüberweisungen schafften neue Bürokratie und könnten Konflikte zwischen Ärzten und Patienten auslösen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben Ärzte seit 2008 Erfahrungen mit A- und B-Überweisungen gesammelt. Patienten mit hochakuten Erkrankungen erhalten eine A-Überweisung und werden innerhalb eines Werktages vom Facharzt übernommen.

Bei B-Terminen erhalten Patienten binnen einer Woche eine Konsultation. Nach Aussage der KV Mecklenburg-Vorpommern könne durch dieses Modell zwischen "der gefühlten Dringlichkeit einer Behandlung und der tatsächlichen medizinischen Dringlichkeit unterschieden" werden.

Am Mittwoch will die KBV neue Ergebnisse der Versichertenbefragung vorstellen - ein Thema dabei werden die Wartezeiten sein. Die Forschungsgruppe Wahlen hat im Auftrag der KBV dazu 6000 Bürger befragt.

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