Kommentar
Kein Pflaster gegen Tabaksucht
Tabaksucht ist eine Krankheit. Die Kosten, die die mit dem Tabakkonsum einhergehenden Krankheiten verursachen, sind hoch. 21 Milliarden Euro schätzen Volkswirtschaftler, jedes Jahr. Das sind sieben Milliarden Euro mehr, als die Tabaksteuer im Jahr in die Staatskasse bringt.
Die Gesellschaft übernimmt diese Kosten wie selbstverständlich. So wie sie auch die übernimmt für Menschen, die sich schlecht ernähren und dann mit einem Diabetes mellitus in der Arztpraxis aufkreuzen. Das ist die Logik eines auf Reparatur-Medizin gerichteten Gesundheitssystems.
Aber: Gegen die Krankheit Tabaksucht darf der Arzt keine Nikotinpflaster zu Lasten der Krankenkassen verschreiben, um damit zum Beispiel obstruktive Lungenerkrankungen zu verhindern. Auf deren Behandlung hätten Versicherte allerdings einen Anspruch nach Paragraf 27 SGB V.
Obwohl die Kosteneffektivität der Nikotinersatztherapien selbst IQWiG und GBA überzeugt haben, beharrt das liberal geführte BMG auf dem gesetzlichen Ausschluss.
Die Frage muss erlaubt sein: Ist das Prinzip von Freiheit und Eigenverantwortung höher zu bewerten als der Rechtsanspruch gesetzlich versicherter Tabaksüchtiger auf Behandlung?
Lesen Sie dazu auch: Kassen sollen Rauchentwöhnung bezahlen