Krankenhauszukunftsgesetz
Bundeskabinett macht Geld für die Notfallreform locker
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz macht das Kabinett drei Milliarden Euro auch für die Notfallreform frei. Der Gesetzentwurf geht jetzt in den Bundestag.
Veröffentlicht:Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) den Weg für eine weitere Finanzspritze in die Modernisierung der Krankenhäuser freigemacht. Damit sollen die Voraussetzungen für die Integration des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienste und der Notaufnahmen der Krankenhäuser geschaffen werden.
Ziel ist zudem die digitale Vernetzung mit anderen Akteuren der Notfallversorgung, zum Beispiel um die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern beim Entlassmanagement zu fördern.
Neuer Gesetzentwurf
Zuckerbrot und Peitsche für mehr Krankenhaus-Digitalisierung
Um Reibungsverluste zu vermeiden soll der neu zu schaffende Krankenhauszukunftsfonds mit dem bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds inhaltlich verzahnt werden. Der wiederum soll für vier Jahre verlängert werden und bis 2024 insgesamt zwei Milliarden Euro erhalten.
Kritik kam umgehend aus der Opposition: „Eine bessere Versorgung und zukunftsfähige Sicherstellung der stationären Versorgung würde die Bundesregierung nur erreichen, indem sie endlich das Problem der massiven Unterfinanzierung bei den Krankenhausinvestitionen und der unzureichenden Krankenhausplanung in Angriff nimmt“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen, Maria Klein-Schmeink.
Drei Milliarden für die Zukunft
Drei Milliarden Euro macht der Bund für den neuen Zukunftsfonds locker. Die Mittel stammen aus dem insgesamt 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket von Anfang Juni, in dem das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ enthalten ist.
Mit Beiträgen der eigentlich für die Investitionen in den stationären Sektor zuständigen Länder kann die Gesamtsumme auf bis zu 4,2 Milliarden Euro anwachsen. Die Ko-Finanzierung soll je Projekt 30 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Spahn hat das Programm darüber hinaus für die Krankenhausträger selbst sowie für die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weitere Finanzierungspartner auch auf EU-Ebene geöffnet. „Es soll schnell gehen“, begründete der Minister diesen Schritt am Mittwoch in Berlin. Krankenhausträger erhielten so die Möglichkeit, Investitionsmittel des Bundes auch ohne die Länder anzuzapfen.
Baum sieht Planungssicherheit
Gleichzeitig sollen gemäß dem Gesetzentwurf die Krankenhäuser ab Oktober nicht mehr automatisch bei Erlösrückgängen entschädigt werden. Laut dem Regierungsentwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sollen sie Entschädigungen für coronabedingte Ausfälle und Mehrkosten vorerst bis Ende 2021 jeweils individuell mit den Krankenkassen aushandeln müssen.
Das Gesetz verschaffe den Krankenhäusern die erforderliche ökonomische Planungssicherheit, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Das mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam vereinbarte Konzept sehe die Absicherung der Erlöse aus Fallpauschalen auf dem Niveau des Vorjahres über einen gesonderten Corona-Ganzjahres-Mindererlösausgleich vor.
32 Millionen Infekte
Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) verwies im Anschluss an den Kabinettsbeschluss darauf, dass die bevorstehende Grippewelle unter Pandemiebedingungen vor allem von den mehr als 100.000 Praxen der niedergelassenen Ärzte bewältigt werden müsse.
Alljährlich müssten rund 32 Millionen Grippe- und Erkältungsinfekte behandelt werden, mehr als zwei Drittel von den niedergelassenen Ärzten. „Haus- und Facharztpraxen werden in dieser Zeit erneut einen ambulanten Schutzwall für die Kliniken bilden“, heißt es in einer am Mittwoch verbreiteten Stellungnahme des ZI.
Diese Schutzfunktion des ambulanten Leistungsbereichs sollte berücksichtigt werden, insbesondere wenn es um Sonderaufwendungen gehe wie die weiterhin notwendige Finanzierung von Schutzausrüstung.
VdK: Chance für die Kliniken
Zustimmung zum geplanten Investitionsprogramm kam vom Sozialverband VdK. „Die Bundesmittel sind eine große Chance für unsere Kliniken“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. An den Kliniken herrsche seit Jahren ein Investitionsstau, weil die Länder ihre Pflicht vernachlässigt hätten, die Krankenhäuser fit zu machen für die Zukunft.
Das Gesetz soll vom Bundestag bereits am 17. September verabschiedet werden. In Kraft treten sollen Teile daraus bereits am 1. Oktober.