Vier Milliarden Euro zu wenig?
Krankenhauszukunftsgesetz lässt Strukturdebatte hochkochen
Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt zweifelt daran, dass das Krankenhauszukunftsgesetz auskömmlich finanziert ist. Über den Gesetzentwurf entbrennt umgehend eine Strukturdebatte.
Veröffentlicht:Berlin. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat Zweifel angemeldet, ob die finanzielle Ausstattung des Krankenhaus-Zukunftsgesetz ausreiche, um integrierte Notfallstrukturen an den Krankenhäusern zu finanzieren.
Der Gesetzentwurf war am Mittwoch vom Kabinett beschlossen und ins parlamentarische Verfahren überstellt worden. „Über Geld müssen wir reden, weil es tatsächlich zweifelhaft ist, ob das im Gesetz vorgesehene Investitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro ausreicht, um die darin formulierten politischen Ziele zu erreichen“, sagte Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist.
Krankenhauszukunftsgesetz
Bundeskabinett macht Geld für die Notfallreform locker
Reinhardt: „Herkulesaufgabe Klinikstruktur“
Reinhardt verweist darauf, dass die „eigentliche Herkulesaufgabe“ mit dem Gesetz nicht gestemmt werde. Die bestehe in einer „notwendigen Reform der Krankenhausfinanzierung“ bis hin zum Aufbau „einer zukunftsfähigen und bedarfsgerechten Klinikstruktur“, so Reinhardt.
Wichtige Impulse für die Zukunft der Kliniklandschaft sieht auch der Verband der Universitätsklinika (VUD). Die Förderung moderner Notfallstrukturen und der digitalen Infrastruktur seien für die Universitätskliniken von großer Bedeutung. VUD-Sprecher mahnten zudem an, eine Ausgleichsregelung für die Erlösausfälle in den Ambulanzen der Universitätskliniken zu schaffen. In einer ersten Reaktion per Twitter forderte auch der AOK-Bundesverband am Mittwoch Strukturreformen im stationären Sektor.
„Wir lernen aus der Corona-Krise: Krankenhäuser brauchen endlich moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag. Trotz des Beitrags des Bundes von drei Milliarden Euro sollten die Länder nicht aus der Verantwortung für die Investitionskostenfinanzierung im stationären Sektor entlassen werden, erklärte Maag.
Drei Milliarden Euro vom Bund
Die Ziele des Gesetzentwurfs bestehen unter anderem darin, den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser zu integrieren und mit weiteren Akteuren der Notfallversorgung zu vernetzen. Zudem soll die Digitalisierung der Häuser vorangetrieben werden.
Dafür stehen drei Milliarden Euro aus dem „Zukunftsprogramm Krankenhaus“ bereit, die von den eigentlich für die Investitionen in den stationären Sektor zuständigen Ländern im Zuge von Ko-Finanzierungen auf bis zu 4,3 Milliarden Euro aufgestockt werden können.
Zudem sollen die Krankenhausträger die Ko-Finanzierung auch selbst in die Hand nehmen können. Dafür sollen Fazilitäten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschaffen werden.
Linke sieht profitable Häuser im Vorteil
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs sieht vor, den Krankenhäusern coronabedingte Erlösausfälle auf der Basis der Ergebnisse aus 2019 zu gewähren. Das stößt auf Unverständnis bei Harald Weinberg, dem krankenhauspolitischen Sprecher der Linksfraktion.
„Die vorgesehene Orientierung an den Erlösen des Vorjahres stärkt die Krankenhäuser, die schon im letzten Jahr Gewinne mit Versichertengeldern gemacht haben“, sagte Weinberg am Mittwoch.
Wirtschaftlich schwache Kliniken würden dagegen weiter geschwächt, und zwar unabhängig davon, welche Bedeutung sie für die Gesundheitsversorgung hätten.