Anhörung im Gesundheitsausschuss
Kassen warnen vor Logistik-Krampf bei allgemeiner Corona-Impfpflicht
Die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht stößt auf logistische Hindernisse, warnt der GKV-Spitzenverband – und betont: Für Einladungsschreiben fehlt es am Papier.
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Wird eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschlossen, dürften hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf die Krankenkassen zukommen.
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Berlin. Unzureichende Datenlage, zu wenig Papier für Einladungen: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht hohe logistische Hürden auf dem Weg zu einer bußgeldbewehrten Impfpflicht für alle volljährigen Bundesbürger gegen COVID-19.
Die Krankenkassen unterstützten gleichwohl das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes für eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag (21. März).
Der von mehreren Fraktionen des Bundestags vorgelegte und häufig gezeichnete Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Bürger über 18 Jahre gegen SARS-CoV-2 lege den Krankenkassen hohe Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten auf.
In der Stellungnahme weist der Verband auf „millionenfach fehlerhafte Prozesse“ bei der Datenerhebung hin, die das Gesetz in seiner jetzigen Fassung damit auslösen könne. „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden zu Unrecht trotz einer vollständigen Immunisierung den Bußgeldstellen gemeldet werden müssen“, warnt der Verband.
GKV-Spitzenverband: Kein Papier für Einladungsschreiben
Der Entwurf sieht eine allgemeine Impfpflicht für Volljährige ab 1. Oktober 2022 vor. Bis dahin könnten die gut 60 Millionen gesetzlich Versicherten nicht zweimal individuell angesprochen werden. Nur die Hauptversicherten könnten sicher erreicht werden.
Für bis zu 16 Millionen Mitversicherte und Nichtversicherte lägen keine gesicherten Adressen vor. Auch die technischen Anpassungen an den elektronischen Patientenakten könnten nicht vorgenommen werden. Dort soll der Impfstatus vermerkt werden.
Die Vorgabe, bis zum 15. Mai alle Versicherten individuell anzuschreiben, sei organisatorisch nicht zu erfüllen. Bis dahin müssten die Kassen 1,8 Millionen Anschreiben pro Woche drucken und versenden. Weder eigene noch externe Druckereien könnten dies leisen. Die 97 Kassen müssten gleichzeitig bei den gleichen Anbietern vorsprechen.
Die Aufträge würden unter das europäische Vergaberecht fallen, dessen Regularien diesen zeitlichen Rahmen ebenfalls sprengten. Zudem herrsche in Europa akuter Papiermangel.
Kommentar zur Bundestagsdebatte
Allgemeine Corona-Impfpflicht – April, April?
DKG: Keine Impfpflicht schwer vermittelbar
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft argumentiert für die Einführung allgemeiner Impfpflichten gegen COVID-19.
Es sei dem Personal in den Krankenhäusern angesichts der weiterhin äußerst angespannten Lage auf den Stationen schwer zu vermitteln, dass sie eine Impfpflicht akzeptieren müssten, die Patientinnen und Patienten allein mit Blick auf ihre persönliche Abwägung sich für oder gegen eine Impfung entscheiden könnten. (af)