Gesundheitsministerkonferenz
Kürzere Quarantäne für Ärzte, MFA und Pflegekräfte geplant
Neue Isolations- und Quarantäneregeln sollen helfen, die kritische Infrastruktur während der Omikron-Welle am Laufen zu halten – also auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Für ihr Personal sollen Ausnahmen gelten.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die Quarantäneregeln sollen gelockert werden. Dafür haben das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) ein Schema erarbeitet, das Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern am Nachmittag vorgestellt hat. Der „Ärzte Zeitung“ liegt das Papier vor.
Für Beschäftigte in Betrieben, die zur kritischen Infrastruktur zählen, soll demnach künftig eine etwas kürzere Quarantäne als für die Allgemeinbevölkerung gelten. Die für die bisherigen Isolation- und Quarantäneregeln bedeutsame Unterscheidung zwischen der Infektion mit einem normalen Virus oder einem „virus of concern“ soll entfallen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) forderte Bund und Länder auf, am Freitag (7. Januar) Pläne in diese Richtung zu beschließen.
In einer außerplanmäßig einberufenen Sitzung baten die Gesundheitminister aber, diese Empfehlungen noch einmal zu überarbeiten. Ihre Leitlinien sehen für geimpfte Beschäftigte in Betrieben der kritischen Infrastruktur nach einer Infektion ein Ende der Isolation bereits nach fünf Tagen vor, sofern ein negativer PCR-Test vorliege. Dies solle so auch für Kontaktpersonen in Quarantäne gelten. Für die Allgemeinbevölkerung sollte nach Aufassung der GMK die Quarantäne von symptomfreien, engen Kontaktpersonen einheitlich sieben Tage dauern. Ungeimpfte sollten dann aber noch einen negativen PCR-Test vorlegen.
Infiziert oder Kontakt zu einem Corona-Infizierten: Zehn Tage Isolation beziehungsweise Quarantäne. Freitesten soll ab sieben Tagen möglich werden, entweder mit PCR-Test oder „hochwertigem Antigentest“.
Für Schüler soll die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt werden, falls dann ein PCR- oder hochwertiger Antigentest negativ ausfällt.
Infiziert: Entlassung aus der Quarantäne nach sieben Tagen mit obligatorischem PCR-Test, negativ, oder ein maximaler Ct-Wert von 30.
Kontakt: Entlassung nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test, negativ, oder ein maximaler Ct-Wert von 30.
Für alle gilt, dass die Quarantäne nur dann aufgehoben werden soll, wenn die Betroffenen 48 Stunden vor Ende der Frist symptomfrei sind.
Geboostert: Sieben Tage nach der dritten Impfung besteht für Kontaktpersonen die Möglichkeit, auf die Quarantäne zu verzichten.
Doppelt geimpft: Bis zu zwei Monaten gilt dies auch für „frisch“ Geimpfte.
Genesen: Bis zu zwei Monaten nach dem Ende der Erkrankung gilt dies auch für Genesene und Genesene mit Erstimpfung, die nicht länger als zwei Monate zurückliegt.
„Das ist möglich“, kommentierte die sachsen-anhaltinische Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) im Anschluss an die Sitzung die Vorlage der GMK. Es sehe so aus, als ob die Omikron-Variante einen milderen Verlauf habe.
Wenn Isolation und Quarantäne mit PCR-Tests beendet werden könnten, dann müssten allerdings auch ausreichend dieser Tests zur Verfügung stehen, mahnte Grimm-Benne an. Sie steht seit Anfang des Jahres der Gesundheitsministerkonferenz vor. (af)