Neuaufstellung der DRG!

Marburger Bund legt Krankenhaus-Konzept vor

Bundeseinheitliche Vorgaben für die Krankenhausplanung und eine komplette Umstellung der Finanzierung: So sieht für den Marburger Bund die Zukunft der stationären Versorgung aus.

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Die DRG haben ausgedient, findet Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes (MB).

Die DRG haben ausgedient, findet Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes (MB).

© MB

Berlin. Für die Corona-Pandemie sei Deutschland zwar gut gerüstet gewesen. „Aber deswegen muss man nicht alles so lassen, wie es ist“, sagte Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), bei einer Online-Pressekonferenz am Donnerstag, bei der sie das Positionspapier vorstellte. Dieses enthalte „Verbesserungsvorschläge aus ärztlicher Sicht“, die den Fokus auf die Patienten und nicht auf die Ökonomie richten.

Dafür, so Johna, sei es notwendig, dass die Länder erstens Krankenhausplanung aktiv betreiben und dabei zweitens die aktuellen und zukünftigen Bedarfe in der Bevölkerung berücksichtigen.

Für die Krankenhausplanung fordert der MB bundeseinheitliche Vorgaben, etwa für die Festlegung von Versorgungsstufen oder für die Kriterien der Erreichbarkeit. Gerade im städtischen Bereich müsse zudem darauf geachtet werden, dass Krankenhäuser nicht in Konkurrenz zueinander treten, sondern sich ihre Angebote ergänzen, sagte Johna.

DRG-Systematik sollte überarbeitet werden

Für nötig hält der MB eine komplette Neuaufstellung der Finanzierung, „die DRG haben ausgedient“, so Susanne Johna. Ganz abgeschafft werden müssen die Fallpauschalen aus Sicht der Ärztegewerkschaft allerdings nicht. Die Systematik der DRG könne beibehalten werden, sagte MB-Vizechef Dr. Andreas Botzlar auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. Die DRG würden dann aber nur auf die Leistungen begrenzt, die an den Patienten erbracht werden, und nicht mehr Personal- oder Vorhaltekosten enthalten.

Notwendig bleibt nach Ansicht des MB die Investitionskostenfinanzierung durch die Länder, ausgerichtet allerdings an dem tatsächlichen Bedarf der Krankenhäuser. Das Vergütungssystem wird ergänzt durch eine Bezahlung der krankenhausindividuellen Personal- und Vorhaltekosten sowie eine Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Betriebskosten.

Engere Verzahnung ambulant und stationär gewünscht

Die Vorhaltekosten will der MB entsprechend der Versorgungsstufe eines Krankenhauses als leistungsunabhängige Pauschale von den Krankenkassen finanziert sehen. Sinnvoll sei es zudem, wenn vom Bund bezahlte Sonderförderprogramme – wie im Krankenhauszukunftsgesetz – verstetigt würden.

Insgesamt erhofft sich der MB durch den Wegfall der DRG-Fehlanreize, dass weniger Fälle in den Kliniken behandelt werden. Eine Neujustierung der Finanzierung „muss nicht mehr Kosten erzeugen und teurer werden“, so MB-Vorsitzende Johna.

In seinem Positionspapier schlägt der Marburger Bund auch eine engere Verzahnung zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern vor. Kleine Häuser auf dem Land müssten durch Facharztkompetenzen im niedergelassenen Bereich verstärkt werden. Umgekehrt sollte es aber auch möglich sein, dass Kliniken ambulante Versorgungsaufträge erhalten, wenn keine Fachärzte mehr vor Ort seien. (juk)

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