KBV-Diskussionsveranstaltung
Notfallreform – strittig, aber lösbar
Über die Reformpläne für die Notfallversorgung wird viel gestritten. Das geht aber auch betont sachlich, wie eine KBV-Diskussionsveranstaltung zeigt.
Veröffentlicht:Berlin. Weitaus weniger strittig als erwartet ist die Beurteilung der Reformpläne für die Notfallversorgung, wie sie das Bundesgesundheitsministerium in dem Anfang Januar vorgelegten Referentenentwurf vorgeschlagen hat. Das ist das Ergebnis einer Diskussion zwischen dem KBV-Vorstandsmitglied Dr. Stephan Hofmeister und dem Leiter der Zentralen Notaufnahme der Universitätsklinik Leipzig, Professor André Gries.
Kritische Punkte sind allerdings die Definition der „fachlichen Leitung“ der künftig an ausgewählten Kliniken zu bildenden Integrierten Notfallzentren (INZ), deren Besetzung durch fachlich qualifizierte Ärzte insbesondere aus der vertragsärztlichen Versorgung. Auch könnte es schwierig sein für Krankenhausärzte, für jene Patienten, die nicht eines stationären Aufenthaltes bedürfen, in der ambulanten Versorgung geeignete Ärzte zu finden, hieß es auf der Veranstaltung „KBV – kontroverse Mittagspause“.
Kein Fall für die Notaufnahme
Aus der Sicht der KBV ist es von zentraler Bedeutung, dass Patienten künftig zielgenauer und ressourcensparend zur richtigen Versorgungsebene gesteuert werden können. Im Prinzip, so Hofmeister, sei jeder Patient, der die Notfallaufnahme oder künftig das INZ zu Fuß erreichen könne, ein Fall für die ambulante Versorgung.
Nicht das persönlich empfundene Bedürfnis, sondern der objektive Bedarf müsse über die Versorgungsstufe und Dringlichkeit entscheiden. Erfahrungen mit SmED, dem Strukturierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahren für Deutschland, hätten ergeben, dass nur ein Viertel der bei der Hotline anfragenden Patienten die Leistungen einer Notfallambulanz tatsächlich in Anspruch nehmen müssen, beim Rest also keine Dringlichkeit besteht.
Essenziell aus der Sicht des Notfallmediziners sei es, so betonte Gries, dass der Notfall nicht aus einer Ex-post-Situation, sondern nur aus der Ex-ante-Position bestimmt werden sollte. Dies gelte auch für die Beurteilung der Entscheidung, ob eine ambulante oder stationäre Versorgung notwendig sei, so gries, der auch Notaufnahmeexperte der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Notfall- und Intensivmedizin (DIVI) ist.
Streitpunkt fachliche Leitung
Für missverständlich im vorliegenden Referentenentwurf hält Gries die Zuordnung der fachlichen Leitung von INZ zu den KVen. Bei Beteiligung von Klinikpersonal an den INZ werde das nicht möglich sein. Auch aus Sicht der KBV ist hier eine Klarstellung notwendig. Sie ist allerdings der Auffassung, dass die fachliche Leitung bei den Vertragsärzten liegen soll, wie dies in den bereits existierenden Portalpraxen üblich sei.
Einigkeit besteht darin, dass die heute existierende heterogene personelle und fachliche Ausstattung von Portalpraxen (Gries) bei den künftigen INZ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss präzise definiert werden muss. Ausdrücklich plädierte Gries für Leistungstransparenz und Implementation eines Qualitätsmanagements.
Nach der Auffassung von Hofmeister müssten dabei auch die Möglichkeiten kleinerer Krankenhäuser in ländlichen und strukturschwachen Regionen berücksichtigt werden. Am Ende stehe aber in jedem Fall die unangenehme Frage, welche und wie viele Krankenhäuser ein INZ erhalten sollen.
Notfallgebühr nicht sinnvoll
Für nicht möglich halten beide Diskussionspartner die Bildung spezieller Notfalleinrichtungen in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung. Alle INZ müssten so aufgestellt sein, dass Ärzte dort den besonderen Behandlungsbedarf erkennen und im Bedarfsfall Patienten an spezialisierte Krankenhäuser weiterleiten.
Ebenso bestand Einigkeit darin, dass eine Steuerung der Patientenströme über eine Notfallgebühr, also einer neuen Art von Zuzahlung der Patienten, nicht geeignet ist. Das würde wahrscheinlich so viele Folgeprobleme aufwerfen, dass davon keine positiven Effekte zu erwarten seien, hieß es.