10 Jahre Selektivvertrag in Baden-Württemberg

Psychotherapie: Rascher Termin, hohe Versorgungsqualität

Das vor zehn Jahren gestartete Psychotherapie-Modul im AOK-Selektivvertrag ist Vorreiter in der Versorgung, betonen die Vertragspartner.

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Videopsychotherapie? Auch diese sei vom AOK-Selektivvertrag in die Regelversorgung übernommen worden, heißt es in einer Mitteilung (Symbolbild mit Fotomodellen).

Videopsychotherapie? Auch diese sei vom AOK-Selektivvertrag in die Regelversorgung übernommen worden, heißt es in einer Mitteilung (Symbolbild mit Fotomodellen).

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Stuttgart. Die Initiatoren der Selektivverträge in Baden-Württemberg haben den Start des Psychotherapiemoduls im PNP-Vertrag (Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie) vor zehn Jahren zum Anlass für ein Resümee genommen.

Im Juli 2012 gestartet nähmen aktuell landesweit 953 Therapeuten inklusive Angestellte an dem Vertrag teil, heißt es in einer Mitteilung von der AOK Baden-Württemberg, dem MEDI-Verbund, der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) und der Freien Liste der Psychotherapeuten.

Die Wartezeit auf den Beginn einer indizierten Psychotherapie sei kürzer als in der Regelversorgung, sagt AOK-Vorstandschef Johannes Bauernfeind. Zudem seien im PNP-Vertrag versicherte Patienten pro Jahr durchschnittlich fünf Tage weniger arbeitsunfähig gewesen als im Kollektivvertrag. „Beides bestätigt die bessere Koordination und Versorgungssteuerung im Rahmen des Haus- und Fachärzteprogramms“, so Bauernfeind.

Größeres Repertoire als in der Regelversorgung

In der Regelversorgung sei mittlerweile die Akutversorgung, Videopsychotherapie, Förderung der Gruppen- und Kurzzeittherapie sowie die Rezidivprophylaxe aus dem Selektivvertrag übernommen worden, berichtet der Psychologe Rolf Wachendorf, Vorsitzender der Freien Liste. Im Selektivvertrag spiele zudem die verpflichtende Anbindung an die Terminservicestelle und die damit verbundenen Ärgernisse keine Rolle. Denn 40 Prozent der so angemeldeten Patienten würden in der Regelversorgung nicht erscheinen, sodass Behandlungskapazitäten ungenutzt bleiben, hieß es.

Der Vertrag ermögliche Leistungen wie die interpersonelle Psychotherapie, die Hypotherapie oder ein umfassendes Therapieangebot für Patienten mit posttraumatischen Belastungsstörungen, die so in der Regelversorgung nicht etabliert seien. (eb)

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