Rheinland-Pfalz
Quote für Landärzte und ÖGD ab 2020
Von jährlich 430 Medizinstudienplätzen werden rund 27 Plätze pro Jahr für künftige Ärzte auf dem Land zur Verfügung stehen.
Veröffentlicht:MAINZ. Nach Nordrhein-Westfalen hat nun auch Rheinland-Pfalz (RLP) als zweites Bundesland eine Landarztquote beschlossen. Geregelt wird die Quote im „Landesgesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz“, das am Mittwoch vom Landtag abgesegnet wurde. Zusätzlich zur Landarztquote führt RLP als erstes Bundesland eine Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ein.
6,3 Prozent der Medizinstudienplätze werden demnach für Bewerber reserviert, die sich vor Studienbeginn auf die Tätigkeit als Allgemeinmediziner in ländlicheren Gebieten festlegen. Nach erfolgreichem Studium und abgeschlossener Weiterbildung sind sie dann verpflichtet, als Hausarzt für zehn Jahre in einer Region in RLP tätig zu sein, die medizinisch unterversorgt oder von einer Unterversorgung bedroht ist, teilt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit.
Bei einer Gesamtzahl von jährlich 430 Medizinstudienplätzen in RLP werden demnach etwa 27 Plätze pro Jahr für künftige Allgemeinärzte zur Verfügung stehen. Im Öffentlichen Dienst beträgt die Quote 1,5 Prozent, was 33 Studierende pro Jahr bedeutet. Diese müssen sich verpflichten, nach ihrem Studium etwa im Gesundheitsamt zu arbeiten.
Um einen Quotenplatz zu erhalten, gibt es Auswahlverfahren, die sich nicht an der Einser-Abiturnote orientieren, sondern an der Geeignetheit des Bewerbers, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Außerdem muss der Quotenstudent einen Vertrag unterschreiben. In diesem ist auch geregelt, dass wenn er die verpflichtende Tätigkeit auf dem Land oder im Amt für den vereinbarten Zeitraum nicht ausübt, er mit einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro rechnen muss.
Bei der Höhe der Strafe bewege man sich auch nicht im luftleeren Raum, erklärte Katharina Binz (Die Grünen). Das Bundesgesundheitsministerium habe vor einigen Jahren ein Rechtsgutachten zur Einführung einer Landarztquote in Auftrag gegeben. Hier sei man zum Schluss gekommen, dass in einer Verordnung eine Vertragsstrafe in einem Korridor von 150.000 bis 250.000 Euro vor Gerichten standhalte und nicht als sittenwidrig gelten würde.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, sodass die ersten Quoten-Studienplätze zum Wintersemester 20/21 zur Verfügung stehen, teilt das Ministerium weiter mit.
Das Gesetz komme viel zu spät und sei unzureichend, kritisierte Landtagsabgeordnete Hedi Thelen (CDU). Mindestens 200 Studienplätze müssten zusätzlich geschaffen werden, um den Bedarf künftig decken zu können. Außerdem stünden die Quotenärzte erst ab 2030 zur Verfügung.