Kommentar zur Sterbehilfe
Rechtsfrieden gesucht
Eine vornehme Aufgabe von Gesetzen besteht darin, Rechtsfrieden zu stiften. Das Gesetz zur "Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" hat ein klares Votum des Bundestags bekommen.
Dass Rechtsfrieden einkehrt, gilt aber als unwahrscheinlich. So frei von Gepolter die Debatte gewesen sein mag - in den Reaktionen von Politikern und Verbänden, die gegen ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe gekämpft haben, schwingt Bitternis mit.
Tatsächlich wird das Gesetz, mit dem Sterbehilfevereine an die kurze Leine gelegt werden, nicht den Endpunkt der Debatte markieren. Zu deutlich sind die Zweifel geworden, ob der Gesetzgeber sich nicht besser in Selbstbescheidung üben sollte.
Es wird genau zu beobachten sein, ob, und wenn ja welche Risiken und Nebenwirkungen es hervorruft, wenn das Parlament versucht, mit Strafnormen den Verlauf der letzten Lebensphase zu normieren.
Ob eine Kriminalisierung von in der Sterbebegleitung tätigen Ärzten zu befürchten ist, darüber sind Ärzte und Ärzteverbände genauso uneins wie die übrige Gesellschaft.
Was bleibt nach 18 Monaten des parlamentarischen Streits um die Suizidbeihilfe? In der weltanschaulich pluralen Gesellschaft ist Konsens über die letzten Dinge rar, ja unerreichbar.
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