Reproduktionsmedizin
Regierungskommission: Vorschlag zu Leihmutterschaft im Frühjahr
Die für Ende März erwarteten Vorschläge der Regierungskommission zur Reproduktionsmedizin dürften bei Grünen und FDP ein unterschiedliches Echo finden. Ein Streitpunkt: Das Verbot oder die Legalisierung der Leihmutterschaft.
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Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission soll Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen.
© Bernd Wüstneck / dpa
Berlin. In die Überprüfung des Verbots der Leihmutterschaft in Deutschland kommt Bewegung. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regierungskommission wird im Frühjahr ihren Abschlussbericht veröffentlichen“, sagte Saskia Weishaupt, Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss des Bundestags, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Die Ergebnisse der unabhängigen Kommission sind maßgeblich entscheidend für das mögliche weitere Verfahren.“
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Legalisierung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft zu überprüfen. Durch Embryonenschutzgesetz und Adoptionsvermittlungsgesetz ist eine Leihmutterschaft in Deutschland derzeit verboten. Eine Legalisierung sei „komplex“, sagte Weishaupt. Sowohl rechtliche und ethische als auch gesundheits- und gesellschaftspolitische Aspekte müssten beachtet werden.
Grüne warnt vor Missbrauch der Legalisierung
Sie warnte zugleich vor Missbrauch: „Eine Legalisierung der Leihmutterschaft birgt Gefahren für Missbrauch und es ist fraglich, ob garantiert werden kann, dass dies ausschließlich altruistisch erfolgt – so auch der Eindruck aus anderen Ländern.“
Adoptionsrecht
Auch bei verbotener Leihmutterschaft hat Kindeswohl Vorrang
Die FDP plädiert dagegen für eine Legalisierung: „Wir halten es für nicht angemessen, wenn wir es beispielsweise einer Frau verbieten für ihre Schwester, die nach einer Krebserkrankung nicht mehr schwanger werden kann, ein Kind auszutragen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Katrin Helling-Plahr: „Der Staat sollte selbstbestimmt handelnden Frauen nicht verwehren, helfen zu dürfen.“
Mit klaren Bedingungen für eine altruistische Leihmutterschaft in Deutschland wäre letztlich allen gedient, fügte sie hinzu: „Den Kindern, die in sichere rechtliche Rahmenbedingungen geboren werden, den Wunscheltern und den Leihmüttern.“
Sorge vor Missbrauch macht Regelung um so dringlicher
Die Sorge vor Missbrauch im Ausland ist für Helling-Plahr dagegen ein Grund mehr, die Leihmutterschaft in Deutschland zu erlauben: „Man muss erkennen, dass Leihmutterschaft bereits heute von Deutschen in Anspruch genommen wird. Betroffene Paare, die genügend Geld haben, gehen zum Beispiel ins Ausland, um dort eine Leihmutter zu suchen. Die Frauen dort handeln teilweise aus wirtschaftlicher Not heraus, zudem entsprechen die medizinischen Bedingungen dort nicht immer deutschen Standards.“
Die vom Familien-, Justiz- und Gesundheitsministerium Ende März vergangenen Jahres eingesetzte Kommission hat laut Auftrag ein Jahr Zeit, um ihren Abschlussbericht vorzulegen. Sie umfasst zwei Arbeitsgruppen mit jeweils neun Mitgliedern. Sie soll Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte anlässlich der Konstituierung des Gremiums, die Experten würden sich „ergebnisoffen“ mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen. Ihre Aufgabe sei es, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, „die gesellschaftlich konsensfähig sind“.
Die Kirchen sprechen sich gegen Leihmutterschaft aus, weil sie unter anderem die Rechte von Frauen und Kindern in Gefahr sehen und Missbrauch befürchten. Papst Franziskus forderte Anfang Januar ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft. (KNA/fst)