Coronavirus-Pandemie

Spahn warnt Kliniken vor Missbrauch der Freihalte-Pauschale

Weil Krankenhäuser für COVID-19-Fälle Kapazitäten freihalten und dafür planbare Eingriffe verschieben sollen, zahlt der Bund ihnen eine Freihalte-Pauschale. Der Gesundheitsminister warnt vor Missbrauch bei der Abrechnung.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nimmt die Kliniken in die Pflicht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nimmt die Kliniken in die Pflicht.

© Fabrizio Bensch/Reuters pool/dpa

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Krankenhäuser vor einem Missbrauch der wegen der Coronavirus-Pandemie gewährten Freihalte-Pauschale gewarnt.

Sollten einzelne Häuser vor allem in den Bereichen Kapazitäten freihalten, die ihnen als nicht lukrativ erscheinen, dann sei das „nicht das, was intendiert war“, sagte Spahn diese Woche in Berlin.

Bisher größter Posten in der Corona-Rechnung

Die Freihalte-Pauschale macht zusammen mit den Ausgleichszahlungen für den Pflegetagesatz den bislang größten Posten in der Corona-Rechnung des Bundes aus. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesamtes für soziale Sicherung dafür bis zum 6. Juli bereits rund 6,3 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds geflossen.

Die Bundesregierung habe mit dem Ende März verabschiedeten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz keine Anreize schaffen wollen, damit Kliniken Betten leer stehen ließen, sagte Spahn.

Vielmehr gehe es darum, den Häusern Ausfälle finanziell zu kompensieren, wenn sie elektive Eingriffe verschieben, um so Betten für Corona-Patienten zu haben.

Spahn: Wäre medizinisch-ethisch fragwürdig

Sollten Krankenhäuser Betten regulär abrechnen und gleichzeitig die Freihalte-Pauschale in Anspruch nehmen, sei das Betrug, schob Spahn nach. Man habe es in solchen Fällen überdies mit einem „fragwürdigen medizinisch-ethischen Verhalten“ zu tun.

Die Koalition hatte die ursprünglich vorgesehene Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Krankenhausbett und Tag im Nachgang zum Gesetz noch einmal korrigiert, um Fehlanreize zu beseitigen.

Die Ausgleichsbeträge liegen nun zwischen 190 und 760 Euro. Abgerechnet werden kann bis zum 30. September. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat bereits eine Anschlussregelung gefordert.

Nachgelagerte Kontrollen angekündigt

Spahn kündigte „nachgelagerte Kontrollen“ an, um das korrekte Abrechnen der Pauschalen sicherzustellen. Er stellte auch klar, dass man seitens der Bundesregierung eine derartige pauschale Maßnahme „Stand heute“ nicht noch einmal treffen würde.

Vor vier Monaten habe es zu der Entscheidung aber keine Alternative gegeben, da damals keiner habe wissen können, welche Intensivkapazitäten die Pandemie nach sich ziehe. „Heute können wir regional viel besser Kapazitäten steuern“, betonte Spahn. (hom/af)

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