Kommentar zu Pflegepersonaluntergrenzen
Strukturpolitik durch die kalte Küche
Die Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern können auf die Strukturen durchschlagen – auch auf die ambulanten.
Veröffentlicht:Dass Gesundheitsminister Spahn die Abteilungen für Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie und die Pädiatrie mit einer weiteren Personaluntergrenzen-Verordnung belegt, kann den Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht schmecken. Das Verschieben von Personal von einer Abteilung in eine andere, um Vorgaben zu bereits bestehenden Untergrenzen zu erfüllen, wird damit weiter erschwert.
80 Milliarden Euro bezahlen die gesetzlich Versicherten zu normalen Zeiten für die stationäre Versorgung. Ganz aktuell hat der Bund eine drei Milliarden Euro fassende Finanzspritze für die Digitalisierung der Krankenhäuser beschlossen.
Für solche Investitionen sind eigentlich die Länder zuständig. Jedes Jahr bleiben sie laut einem Bundesrechnungshofbericht vier Milliarden Euro an nötigen Investitionsmitteln schuldig. 40 Prozent der Häuser sollen noch tief im Faxozän feststecken, haben Abgeordnete erst am Donnerstag im Bundestag angeprangert.
Landespolitiker stehen unter Druck der Kommunen
Trotz der Bundesmilliarden pochen die Landesfürsten gleichwohl mit Verve auf ihre Planungshoheit, wenn auch oft mit zusammengebissenen Zähnen. Die Landespolitiker wiederum stehen nämlich unter starkem Druck der Kommunen und der mächtigen Bezirksvorsitzenden der jeweiligen Parteien, besser kein Krankenhaus, am besten nicht einmal eine Abteilung, zu schließen.
Dass die Untergrenzenverordnungen aus dem Hause Spahn, die ja nicht alternativlos sind, für die genannten Abteilungen unterschwellig auch strukturverändernde Impulse aussenden sollen, darf unterstellt werden. Untergrenzen lassen sich sanktionieren.
Zudem gibt es, anders als bei der Intensivmedizin auf dem Feld der Inneren, der Chirurgie und der Pädiatrie, Schnittmengen mit den Angeboten der niedergelassenen Kollegen.
Neue Vorgaben ab 2021
Pflegeuntergrenzen in drei weiteren Bereichen geplant
Diese Schnittmengen von Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär angeboten werden könne, werden spätestens in der kommenden Legislatur politisch bearbeitet werden. Wenn gezielt Abteilungen oder ganze Häuser aufgelöst werden, weil sie die Untergrenzen nicht einhalten können, entspannt sich in den Regionen hoffentlich auch die Personalknappheit.
Eine qualitativ hochwertige Versorgung kommt den Menschen damit nicht abhanden. Sie ist nur stärker ambulant ausgerichtet.
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