Bürgerversicherung

Tag drei mit Schulz – SPD setzt auf Gesundheit

Die SPD will die Finanzierung des Gesundheitswesens umkrempeln. Paritätische Bürgerversicherung und die Vereinheitlichung der Arzthonorare stehen auf der Agenda.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will Gerechtigkeitsthemen stark in den Mittelpunkt seines Wahlkampfes stellen.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will Gerechtigkeitsthemen stark in den Mittelpunkt seines Wahlkampfes stellen.

© NurPhoto / dpa

BERLIN. Der Kanzlerkandidat und designierte Parteivorsitzende der SPD wagt den Spagat: Investitionen in Bildung, berufliche Qualifikation, Forschung und Investitionen sollen das "ungeheure Potenzial" der Wirtschaft in Deutschland entfesseln. Gleichzeitig soll mit der paritätischen Bürgerversicherung die Deckelung des Arbeitgeberbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung von 7,3 Prozent aufgehoben werden. Schulz, der eher dem wirtschaftskonservativen Flügel der Sozialdemokraten zugerechnet wird, will so gegen die "Zwei-Klassen-Medizin" vorgehen.

Im Wahlkampf will der Ex-Präsident des Europaparlaments Gerechtigkeitsthemen ansprechen. "Wir haben in einem der wohlhabendsten Länder der Welt eine sehr ungerechte Verteilung dieses Wohlstands", sagte der SPD-Hoffnungsträger am Montag im Willy-Brandt-Haus bei seinem Auftritt vor der Hauptstadtpresse. Konkret bedeutet das für ihn die Bekämpfung drohender Altersarmut über die Tarifpolitik. Und noch konkreter: Die Menschen, die in Pflegeberufen arbeiteten, die Familien, die Pflegebedürftige betreuen, dürften darüber nicht finanziell und auch nicht physisch in die Knie gezwungen werden, sagte der 60-Jährige.

Duale System ohne Zukunft

Dass die SPD die Zeit für eine Bürgerversicherung gekommen sieht, hatte schon in der vergangenen Woche Cornelia Prüfer-Storcks für die SPD beim BMC-Jahreskongress in Berlin deutlich bekräftigt. "Das duale System ist ohne Zukunft", sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin in der Diskussionsrunde "Gesundheitspolitik nach den Wahlen: Vision 2017+". Die SPD setze sich für eine paritätisch finanzierte Bürgerversicherung mit einer starken Steuersäule ein, so Prüfer-Storcks weiter.

Die Krankenkassen sollten wieder den Beitrag festsetzen – aber eben bei paritätischer Finanzierung. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen solle über die Versorgungsqualität laufen.

Auch bei der Honorierung ärztlicher Leistungen will die SPD kräftig Hand anlegen. "Weder die GOÄ noch der EBM sind zukunftsfähig, beide sind zu kompliziert", kündigte Prüfer-Storcks in Berlin an. Es sei ein System nötig, "das Fehlanreize beseitigt und eine Bezahlung nicht vom Versichertenstatus abhängig macht". Die Honorierung solle auf jeden Fall morbiditätsbezogen sein, die SPD setze sich zudem dafür ein, dass Hausärzte besser für ihre Rolle in der Koordination der Versorgung bezahlt werden, nicht so sehr kontaktabhängig.

"Wir brauchen den Lotsen im System", betonte die Gesundheitssenatorin. Bei chronisch Kranken könne diese Aufgabe durchaus auch der Facharzt übernehmen.

Ganz weit oben auf der Agenda steht für Prüfer-Storcks die "Durchsetzung der sektorübergreifenden Versorgung". Gelingen könne das, wenn Akteure aller Versorgungsebenen ohne technische Hürden auf Patientendaten auch bei anderen Akteuren in der Versorgung zugreifen könnten. Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker Geltung zu verschaffen, strebe die SPD außerdem an, dass es für die gleiche Leistung auch das gleiche Geld geben müsse, gleichgültig, auf welcher Versorgungsebene sie erbracht wird.

Das System der Fallpauschalen (DRG), über die Kliniken mittlerweile auch ihre Investitionen finanzieren müssten, habe vor allem zu einer Arbeitsverdichtung in der Pflege geführt, weil mit weniger Personal mehr Patienten betreut werden müssten. "Hier müssen wir gegensteuern", sagte Prüfer-Storcks.

Wenn man höhere Investitionen in den Kliniken wolle, dann müsse man ein Bundesprogramm für Investitionen auflegen, regte die Gesundheitspolitikerin aus Hamburg an, "das wäre hilfreich". Wenn die Auszahlung der Mittel daran geknüpft werde, dass die Länder die Kofinanzierung der geförderten Investitionen übernehmen, dann ließe sich damit auch erreichen, dass die Länder ihrer Verantwortung für die Klinikinvestitionen gerecht würden.

Auf der Agenda werde nach der Bundestagswahl noch die Umsetzung des Masterplans für die Reform des Medizinstudiums bleiben, ebenso die Generalistik in der Pflegeausbildung, sagte Prüfer-Storcks.

"Paritätische Bürgerversicherung"

- Bürgerbeitrag: Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Beiträge in die Bürgerversicherung leisten. Beitragsbemessungsgrenze soll bleiben.

- Arbeitgeberbeitrag: Soll als prozentualer Anteil an der gesamten Lohnsumme ausgestaltet werden. Arbeitsintensive Branchen sollen entlastet, kapitalintensive belastet werden.

- Steueranteil: Dynamisierter Bundeszuschuss, unter anderem aus einer Erhöhung der Zinsabgeltungssteuer.

Quelle: SPD-Parteivorstand 2011

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Kommentare
Carsten Windt 02.02.201707:49 Uhr

Die gesetzliche Krankenkasse ist krank

Die Kasse wird auch nicht gesünder wenn statt 90% der Bevölkerung 100% dort versichert sind. Denn die Ursache der Krankheit wird nicht durch mehr Menschen sondern durch eine grundsätzliche Änderung der Finanzierung geändert. Befürworter der Bürgerversicherung tun immer so, als ob Gesundheit nichts kostet ("Gesundheit ist keine Ware!") verkennen aber, dass irgendjemand dennoch die Beiträge aufbringen muss.
Problem dabei ist die Bemessung des Beitrages nach dem Einkommen, als ob das Einkommen Schuld an der mangelnden Gesundheit wäre.

Viel Einkommen = viel Krank!

Nur so ist zu erklären, dass Facharbeiter mehr Beitrag zahlen als ungelernte...
Aber Halt! War es nicht mangelnde Bildung, Minijobs, Arbeitslosigkeit usw die zu Krankheit führen? Müssten in einer Versicherung dann nicht gerade die ärmsten die höchsten Beiträge zahlen? Natürlich nicht. Diese Trennung ist genauso absurd wie die jetzige Form der Finanzierung.

Wir müssen den Menschen begreiflich machen, dass eine "Vollkasko GKV" nur möglich ist wenn man entsprechend Geld aufbringt. Das Einkommen kann da nicht der Maßstab sein. Unser Sozialstaat kennt aber an anderer Stelle eine Lösung: Wenn jemand aus eigener Kraft (und nur dann) eine entsprechende Leistung/ Beitrag aufbringen kann, erhält dieser eine Transferleistung aus Steuermitteln.

Thomas Georg Schätzler 01.02.201722:41 Uhr

Lieber Kollege Claas Hüttenrauch, ...

Ihre eher sozialdarwinistischen Darstellungen, nur die Krankenversicherungs-Konzerne sättigenden Vorstellungen aus der Sicht eines in der Schweiz niedergelassenen Arztes lassen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nicht übertragen. Da ist unsere deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit sozial ausgeglichener, einkommensunabhängiger Solidarität und Subsidiarität bei AZUBIS, kleinen und mittleren Einkommen bzw. Familienversicherungen schon wesentlich weiter als die modifizierte "Kopfpauschale" in der Schweiz. Nur die Selbstverantwortung und Solidarität bei Bürgerinnen und Bürgern mit hohen Einkünften und Spitzenverdienern lässt bei zunehmender "flatrate"-Mentalität und "all-you-can-eat"-Einstellung noch zu wünschen übrig.

Die entscheidende Einschränkung unseres GKV-Systems liegt in dem ihm zu Grunde liegenden Sozialgesetzbuch V (SGB V):
Paragraph 12 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V)
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (WANZ-Prinzip wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig).

D a s ist neben den vielfältige Leistungs-Ausschluss-Positionen im SGB V und den oft unverständlichen Restriktionen des mächtigen Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) der entscheidende Grund für die Zwei-Klassen-Medizin und nicht die Existenz der PKV in einem dualen System!

Systematisch überproportionale Zuzahlungen bei unseren einkommensschwächsten Patienten sind die Folge. Gut verträgliche, nicht rezeptpflichtige Präparate sind oft unerreichbare Selbstzahler-Leistungen. Daran ändern die 10 Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) Voll-Versicherten bei aktuell knapp 83 Millionen Einwohnern in Deutschland nichts.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Thomas Georg Schätzler 01.02.201717:57 Uhr

Lieber Kollege Claas Hüttenrauch, ...

Lieber Kollege Claas Hüttenrauch, ...
Ihre eher sozialdarwinistischen Darstellungen, nur die Krankenversicherungs-Konzerne sättigenden Vorstellungen aus der Sicht eines in der Schweiz niedergelassenen Arztes lassen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nicht übertragen. Da ist unsere deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit sozial ausgeglichener, einkommensunabhängiger Solidarität und Subsidiarität bei AZUBIS, kleinen und mittleren Einkommen bzw. Familienversicherungen schon wesentlich weiter als die modifizierte "Kopfpauschale" in der Schweiz. Nur die Selbstverantwortung und Solidarität bei Bürgerinnen und Bürgern mit hohen Einkünften und Spitzenverdienern lässt bei zunehmender "flatrate"-Mentalität und "all-you-can-eat"-Einstellung noch zu wünschen übrig.

Die entscheidende Einschränkung unseres GKV-Systems liegt in dem ihm zu Grunde liegenden Sozialgesetzbuch V (SGB V):
Paragraph 12 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V)
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (WANZ-Prinzip wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig).

D a s ist neben den vielfältige Leistungs-Ausschluss-Positionen im SGB V und den oft unverständlichen Restriktionen des mächtigen Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) der entscheidende Grund für die Zwei-Klassen-Medizin und nicht die Existenz der PKV in einem dualen System!

Systematisch überproportionale Zuzahlungen bei unseren einkommensschwächsten Patienten sind die Folge. Gut verträgliche, nicht rezeptpflichtige Präparate sind oft unerreichbare Selbstzahler-Leistungen. Daran ändern die 10 Prozent in der Privaten Krankenversicherung (PKV) Voll-Versicherten bei aktuell knapp 83 Millionen Einwohnern in Deutschland nichts.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Claas Hüttenrauch 01.02.201716:40 Uhr

"...Große Vermögen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben heranziehen? ..."

"...Bürgerversicherung - Schulz will Kassen anders finanzieren
Martin Schulz hat angekündigt, gegen eine "Zwei-Klassen-Medizin" in Deutschland vorgehen zu wollen. "Die paritätisch finanzierte Bürgerversicherung ist ein wichtiges Projekt", sagte der Kanzlerkandidat der SPD und designierte Parteivorsitzende am Montag im Berliner Willy-Brandt-Haus...."
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/928614/buergerversicherung-schulz-will-kassen-anders-finanzieren.html

?

Meine Meinung dagegen:
Die Krankenversicherung ist per se eine individuelle (durchaus auch freiwillige) Aufgabe des autonomen Bürgers, der sich nicht unbedingt als Zwangsmitglied sehen möchte. Wenn aber, dann sollten geeignetere Rahmenbedingungen bereit gestellt werden als das gegenwärtige GKV-System: von vers.-äquivalenter Gleichheit der Beitragszahler kann hier nicht die Rede sein.

"Parität" ist Augenwischerei, muss schließlich der Arbeitnehmer alles brutto erwirtschaften, was ihm dann bis zum netto alles abgezogen wird. Oder macht der Arbeitgeber die Wertschöpfung?

Das System wäre deshalb vom Kopf auf die Füße zu stellen: Entrümpelung von Versicherungs-fremden Leistungen zu allererst.
Um klar zu machen, welchen Deal man fairerweise Beitragszahlern anbieten sollte, um zu einer win-win-Situation von Versicherten und Kassen zu kommen:

1. Alle Krankenkassen haben miteinander in einen Prämien-Wettbewerb treten. Es bestünde Kontrahierungszwang für prinzipiell identische Grundversorgungsinhalte.

2. Es müssen unterschiedliche Tarife offeriert werden, mit deren Hilfe der Versicherte seinen ZUGANG zur Gesundheitsversorgung SELBST wählen kann und freiwillig darf:
Am günstigsten ein Telemed-Tarif (Triaging via betreuender Kassen-MA,
etwas teurer, günstig auch das etwas teurere Hausarzt-Tarifmodell,
unverändert der Normaltarif mit freier Arztwahl/Direktzugang zum Spezialisten bei höherer Selbstbeteiligung als die anderen Tarife,
teurer der Exclusiv-Tarif, ggf. incl. amb. Zugang zu Spitalambulanzen.

3. Diese Vertragsvereinbarungen zum UNTERSCHIEDLICHEN Versorgungszugang trifft der Versicherte mit der von ihm gewählten Kasse je nach Tarifwunsch und wettbewerblichen offerierte Beitragshöhe der Assekuranzen freiwillig selbst, wird und muss also nicht von der Ärzteschaft in irgendwelche Versorgungsverträge eingeschrieben werden.

4. Neben der Grundversicherung dürfen Kostenträger Zusatzversicherungen anbieten(stationär Halbprivat, vollprivat stationär, Chefarztbehandlung, NHV, Physio, Zähne?, Präventiv, Hilfsmittel, Medikamenten-Originalia, medizin. Reise- oder Lifestyle-Risiko-Versicherungen. o.ä.).
Für diese freiwilligen Optionen würden vers.-mathematisch orientierte Gesundheits- Prüfungen durch Vertrauensärzte der Kassen gelten, also kein Kontrahierungszwang.

5. Beitragszahler dürfen 1x/ Jahr mithilfe von online-Vergleichs-Plattform wie www.comparis.ch den Versicherungsanbieter wechseln.

6. Je nach (UNTERSCHIEDLICHEM) Tarif sind die Beiträge zur Grundversorgung (im Vgl. zum bestehenden Normaltarif) abzusenken und dafür eine obligatorische Selbstbeteiligung für jeden Versicherten einzuführen.

7. Es hat Versicherungs-/ Beitragspflicht für jede Person zu gelten, die sich dauerhaft in den Grenzen des dt. Gemeinwesen aufhält!
Im Gegenzug zur Beitragsabsenkung wird also generell eine verpflichtende Selbstbeteiligung von zB 10% im Telemed, Hausarzt- und 20% im Normaltarif eingeführt. Im Exclusivtarif als eine Art Vollkasko mit hoher Prämie könnte sie includiert entfallen..
8. Die jährliche Gesamt-Höhe der Selbstbeteiligung beläuft sich je nach Versicherungs-Vertrag auf die tarifiert darin vereinbarte Franchise-Höhe .

Fazit: Versicherungsnehmer müssen selbst Zugang, Inhalt der Versicherung, die wettbewerblich differenzierten Tarifhöhen wählen können. Sozialistische Umverteilung sowie Einkommens-Abhangigkeit sind obsolet für ein Versicherun

Thomas Georg Schätzler 01.02.201715:19 Uhr

Liebe SPD! Wer eigentlich Krankheiten und deren Bewältigungs-Strategien meint...

sollte nicht gesundbeterisch und völlig abstrakt immer nur von "Gesundheit" schwadronieren. Das ist ein postfaktischer Ansatz medizin- und versorgungs-ferner Schichten und verunsichert im Grunde unsere oftmals schwer, chronisch oder unheilbar kranken Patientinnen und Patienten. Der permanente Gebrauch einer oftmals deplatzierten "Gesundheits"-Begrifflichkeit suggeriert gegenüber Kranken und Behinderten auch den unterschwelligen Vorwurf, sie hätten einfach nur nicht gesund genug gelebt, sonst könnten sie doch auch ihre notwendigen Medikamente eher wegwerfen oder einsparen.

Doch nun zur "Bürgerversicherung": Die SPD setzt die Gesundheitspolitik ganz oben auf die Wahlkampfagenda. Nicht nur SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach kündigt an, die Bürger­versicherung zum Wahlkampfthema zu machen. Auch SPD-Vize Ralf Stegner legte nach. "Ohne eine Verständigung auf eine Bürgerversicherung sollten die Sozialdemo­kraten nach der Bundes­tagswahl kein neues Bündnis mit der Union eingehen", sagte er.

Auch Martin Schulz, Kanzlerkandidat, designierter Parteivorsitzender und neuer Hoffnungsträger der SPD, setzt auf einen Gerechtigkeits­wahl­kampf. Dazu gehörten neben der paritätisch finanzierten Bürgerver­siche­rung und der Absage an eine Zwei-Klassen-Medizin gute Arbeit, von der man auch leben kann. Dazu Chancengleichheit im Bildungssystem sowie eine gerechte Familienpolitik, die unterschiedliche Lebensformen gleichwertig behandele. Auch gelte es, ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu verhindern, so SPD-Vize Ralph Stegner.

Doch liebe SPD, so wird das auch mit Martin Schulz nichts mit dem Krankheits- und Gesundheitswesen! Denn der stets besserwisserisch-auftrumpfende SPD-Fraktionsvize Prof. Dr. med. Karl Lauterbach (Approbation als Arzt erst seit 2010 lt. Handbuch des Deutschen Bundestages) und der eher mürrisch-vorwurfsvolle SPD-Vize Ralf Stegner sind Garanten dafür, dass die SPD bei der nächsten Bundestagswahl unter ihren Erwartungen bleiben wird.

Ausgerechnet Bürgerversicherung, Zwei-Klassen-Medizin, Chancengleichheit im Bildungssystem, gerechte Familienpolitik und Absinken des Rentenniveaus zum Wahlkampfthema machen zu wollen, kommt von Experten, die das alles mit der Schröder''schen Agenda 2000 bereits vorexerziert, demontiert und zunichte gemacht haben.

1. Mit der Bürgerversicherung verdirbt man es sich mit allen Beamtinnen, Beamten und Beihilfeberechtigten im Öffentlichen Dienst. Die Private Krankenversicherung (PKV) und die Altersrückstellungen ihrer Mitglieder kann man nicht entschädigungslos enteignen. Außerdem müssten dann endlich auch die Beitragsbemessungsgrenze und die Freistellung sonstiger Einkünfte wegfallen, was die SPD geradezu in Panik versetzen würde.

2. Die Zwei-Klassen-Medizin wurde mit §12 Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (WANZ-Prinzip wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig) auch und gerade von der SPD für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzementiert. Systematisch überproportionale Zuzahlungen bei unseren einkommensschwächsten Patienten sind die Folge. Gut verträgliche, nicht rezeptpflichtige Präparate sind oft unerreichbare Selbstzahler-Leistungen.

3. Chancengleichheit und Teilhabe im Bildungssystem werden nach wie vor durch die Herkunft diktiert. Selbst Migranten in 2. und 3. Generation haben weniger Chancen. Niedriglohn, geringfügige Beschäftigungen, Leih-, Wanderarbeit und Arbeitnehmerüberlassungen tun ihr Übriges.

4. Die Familienpolitik wird durch eine von der SPD mitentwickelte Familien-Zusatzbelastung geprägt. Familien m i t Kindern sind beim Ehegatten-Splitting auch für Kinderlose seit rot-grün nach wie vor überbelastet, während der Spitzensteuersatz, den durch Abschreibung, Verlustvortrag und Vorsteuerabzug nun wirklich niemand zahlen muss, unter Bundeskanzler Sc

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