Bundeskabinett beschließt
Transplantationsregister soll bald kommen
Die Regierung hat am Mittwoch den Entwurf für ein Transplantationsregistergesetz verabschiedet.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Transplantationsregistergesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Mit dem Register will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Vertrauen in die Organspende wieder stärken.
Gröhe versicherte, das Recht der Beteiligten, über die Verwendung ihrer Daten selbst zu bestimmen, sowie der Schutz der sensiblen Patientendaten hätten dabei oberste Priorität.
Er sagte: "Mehr als 10 000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch die Zahl der gespendeten Organe reicht bei Weitem nicht aus, allen Betroffenen zu helfen.
Gemeinsam müssen wir alles dafür tun, das verloren gegangene Vertrauen in die Organtransplantation wieder zu stärken, damit mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung treffen und einen Organspendeausweis ausfüllen."Das Register soll langfristig dazu beitragen, Kriterien für die Warteliste sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln.
Denn es könne Daten darüber liefern, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passe. Bei den Skandalen der vergangenen Jahre hatten Mediziner ihre Patienten auf dem Papier zum Teil kranker gemacht als sie tatsächlich waren, damit sie in der Warteliste weiter nach vorne rückten.
Gröhe: Transplantationswesen stetig weiterentwickeln
Gröhe forderte alle Beteiligten auf, die geltenden Regeln strikt einzuhalten und das Transplantationswesen in Deutschland anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fortwährend weiterzuentwickeln.
Das Transplantationsregister solle eine verlässliche Datengrundlage schaffen, "die alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation bündelt". Die rechtlichen Vorgaben dafür werden ins Transplantationsgesetz (TPG) eingefügt.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Gröhe rechnet deshalb damit, dass es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Wo die Transplantationsregisterstelle eingerichtet werde, sollen der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die BÄK festlegen.
Die Übermittlung der Daten an das Register soll auf der Grundlage eines einheitlichen Datensatzes erfolgen. Dieser werde parallel zum Gesetzgebungsverfahren erarbeitet, so das Ministerium. (dpa/chb)