Südwesten

Vorstandsduo bestätigt

Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner stehen auch in den kommenden sechs Jahren der KV Baden-Württemberg vor. Beide wurden mit großen Mehrheiten wiedergewählt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. In Baden-Württemberg ist der Orthopäde Dr. Norbert Metke erneut zum KV-Vorstandschef gewählt worden. Auch sein Stellvertreter, der Allgemeinarzt Dr. Johannes Fechner, wurde am Mittwoch mit großer Mehrheit von den Delegierten der Vertreterversammlung bestätigt.

Im ersten Wahlgang erhielt Metke 43 von 47 abgegebenen Stimmen, vier Delegierte stimmten gegen ihn. Fechner erzielte im ersten Durchgang 39 Ja-Stimmen. Sieben votierten gegen ihn, ein Delegierter enthielt sich.

Die bisherigen Amtsinhaber waren ohne Gegenkandidaten angetreten. Bei der abschließenden Wahl für das Amt des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erzielten Metke und Fechner jeweils 45 Ja- und zwei Nein-Voten.

"Hervorragende Arbeit geleistet"

Erfreut über das Ergebnis der Vorstandswahl zeigte sich Medi-Vorstandschef Dr. Werner Baumgärtner. Er bescheinigte Metke und Fechner, seit 2010 "hervorragende Arbeit auf Landes- und Bundesebene geleistet" zu haben. Er lobte insbesondere das "funktionierende Miteinander der Kollektiv- und Selektivverträge" in Baden-Württemberg.

Vorausgegangen war der Vorstandswahl im Sommer eine mit technischen Pannen belastete Wahl der Vertreterversammlung. Die den Vorstand tragenden Listenvertreter hatten dabei allein 27 der insgesamt 50 Mandate erzielt.

Für den Vorstand stehen unmittelbar wichtige Aufgaben an: So hatten die Krankenkassen angekündigt, die Verhandlungen über die Honorare für 2017 zurückzustellen, bis ein neuer Vorstand ins Amt gehoben ist.

Die letztmalig tagende Vertreterversammlung der nun ablaufenden Legislatur gab dem Vorstand mit Resolutionen noch Arbeit mit auf den Weg: So sollen sich Metke und Fechner in Berlin dafür stark machen, dass der Gesetzgeber die Terminservicestellen (TSS) wieder einkassiert.

Zur Begründung hieß es, der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach habe als einer der Promotoren dieser Idee selber öffentlich zugegeben, dass die TSS ein Flop seien. Es gehe daher nicht an, dass Ärzte diesen Service angesichts der geringen Nachfrage weiterhin finanzieren müssten.

Gegen steigende Softwarekosten

In einer weiteren Entschließung wehren sich die Vertreter gegen steigende Softwarekosten durch neue gesetzliche Vorgaben. Beispiele dafür seien die Umsetzung des Medikationsplans als Folge des E-Health-Gesetzes oder das Arztinformationssystem, das aktuell in der Novelle des Arzneimittelgesetzes AMNOG vorgesehen ist.

Der Gesetzgeber solle die Mehrkosten den Verursachern oder Nutznießern von Neuregelungen zuweisen. Ein Beispiel dafür sei der Paragraf 291 SGB V, in dem die Kostenfolgen mit Blick auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geregelt ist.

Metke verwies darauf, dass für Vertragsärzte im Südwesten 2017 wichtige Neuregelungen anstehen. So würden nach 19 Jahren die Richtgrößen durch einen verordnungsfallbezogenen "Praxisindividuellen Richtwert" abgelöst. Dieser werde spezifisch die Morbidität der in einer Praxis behandelten Patienten widerspiegeln.

Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arzt in seinem Verordnungsverhalten "auffällig" wird, geringer. Die bisherige Mengenbegrenzung werde "durch eine Systematik ersetzt, die (...) im Sinne der Therapiefreiheit ein maximales Maß an Praxisindividualität gewährleistet", erläuterte Metke. Anfang 2017 werde eine Infokampagne und eine Vorstandstour starten, in der das neue Modell vorgestellt wird.

45 Ja-Stimmen erzielten Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner jeweils bei der KV-Vorstandswahl am Mittwoch. Abgegeben wurden in beiden Fällen 47 Stimmen.

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