Psychotherapeuten
Zu wenig Einsatz für Kassenpatienten?
Sind Psychotherapeuten Abzocker, die Patienten absichtlich warten lassen? Medienberichte legen dies nahe. Die Therapeuten wehren sich. Und auch die Fakten sprechen für sie.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Psychotherapeuten wehren sich gegen Medienberichte, in denen ihnen unterstellt wird, sie nähmen ihren Versorgungsauftrag nur unzureichend wahr, um mehr Zeit für über Kostenerstattung abzurechnende Patienten zu haben.
Der Vorwurf fällt in eine Zeit, in der seelische Leiden immer weiter um sich greifen, gleichzeitig aber zunehmend über lange Wartezeiten und Fehlallokation von Psychotherapeutensitzen berichtet wird.
"Der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geäußerte Verdacht ist unzutreffend", sagte die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Barbara Lubisch am Montag der "Ärzte Zeitung". Psychotherapeuten dürften gar nicht gleichzeitig die einen Patienten per Sachleistung und andere per Kostenerstattung abrechnen. Das hat auch der GKV-Spitzenverband bestätigt.
Ausgangspunkt ist eine noch unveröffentlichte Tabelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Die lässt sich so lesen, dass von den 18.702 ärztlichen und psychologischen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung lediglich 957 ihren Versorgungsauftrag zu 80 Prozent und mehr erfüllten, rund zwei Drittel der Therapeuten jedoch nur zu 50 Prozent oder weniger.
"Wenn die Hälfte aller Psychotherapeuten weniger als 24 Stunden für die gesetzliche Krankenversicherung tätig sind, aber zugleich einen vollen Sitz innehaben, sind lange Wartezeiten programmiert", kommentierte die stellvertretende Sprtecherin des GKV-Spitzenverbands, Ann Marini, die Veröffentlichung.
Nicht differenziert wird in dieser Tabelle allerdings zwischen Psychotherapeuten mit vollem und solchen mit halbem Versorgungsauftrag sowie Ärzten, die zwar an der psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, dies aber nur sporadisch tun.
Der Anteil halber Therapeutensitze spiele bei der Berechnung des Auslastungsgrades keine Rolle, sagte ein KBV-Sprecher der "Ärzte Zeitung". Ausweislich des Bundesarztregisters beträgt er je nach Therapeutengruppe zwischen 19 und 25 Prozent.
Bezogen werden die Daten zur Auslastung zudem auf eine wöchentliche Auslastung von 36 Stunden. Diese Zahl hält Lubisch für irreführend. Die 36 Stunden gälten laut Urteil des Bundessozialgerichts als Belastungsgrenze einer optimal ausgelasteten Praxis (Az.: B 6 KA 14/98 R).
Um voll zur psychotherapeutischen Versorgung zugelassen zu werden, genügten allerdings 20 Wochenstunden als Vertragspsychotherapeut. Durchschnittlich betrage die wöchentliche Zahl von Sitzungen aller Psychotherapeuten 28 Sitzungen. Einschließlich Vorbereitung und Dokumentation kämen sie auf 42 Stunden zu Lasten der GKV.
In diesen Wert seien auch die halben Sitze mit eingerechnet, sagte Lubisch. Die Arbeit mit Privatpatienten komme noch obendrauf. Sie mache durchschnittlich etwa zehn Prozent aus. Dieser Wert könne regional unterschiedlich ausfallen.
Dass den Psychotherapeuten Abzocke unterstellt werde, indem sie durch schmale Öffnungszeiten Druck auf die Patienten ausübten, finanziell in Vorleistung zu treten, bringt Lubisch auf. "Psychotherapeuten, die über den Weg der Kostenerstattung arbeiten, tun dies, weil sie keine Kassenzulassung haben", sagt sie.
Der Grund für die Zunahme der Anträge auf Kostenerstattung liege darin, dass die Vertragspsychotherapeuten an der Auslastungsgrenze arbeiteten. Es gebe zu wenige Psychotherapeuten.
Auf den Mangel hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit der Novelle der Bedarfsplanungsrichtlinie reagiert. Rund 1300 Sitze zusätzlich sollte es geben. Die Anstrengungen, diese Sitze auszuschreiben, fallen regional unterschiedlich aus.
Inzwischen sind auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen Teil der ambulanten Versorgungsplanung. Allerdings plant der GBA, an dieser Stelle das Paket noch einmal aufzuschnüren.
Die KBV will reagieren. "Wir werden analysieren, worin die Ursachen für eventuell nicht ausgeschöpfte Zeitvolumina liegen und um welches Volumen es sich hierbei handelt", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Montag der "Ärzte Zeitung".
In der Koalition gibt es Stimmen, die Debatte in die Arbeiten zum bevorstehenden Versorgungsstrukturgesetz einzuspeisen. So soll die für alle Patienten geplante Garantie auf einen Facharzttermin binnen vier Wochen auch für Patienten, die eine Psychotherapie brauchen, gelten, hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Professor Karl Lauterbach, vorgeschlagen.