Arbeitsgericht Bielefeld
Ärztin fälscht Impfpass: Keine Einigung nach Kündigung vor Gericht
Ist die außerordentliche Kündigung einer Ärztin durch den Arbeitgeber Krankenhaus gerechtfertigt, wenn diese einen gefälschten Impfpass vorgelegt hat? Ein Fall in Bielefeld kommt jetzt in die Hauptverhandlung.
Veröffentlicht:Bielefeld. Nach dem Hochladen eines gefälschten Impfpasses ist einer Ärztin von einem Krankenhaus in Bielefeld gekündigt worden. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bielefeld blieb am Dienstag in der Sache erfolglos, wie Gerichtsdirektor Joachim Klevemann nach der Sitzung mitteilte.
Die Assistenzärztin war nicht persönlich zu dem Termin erschienen. Ihr Anwalt sah laut Klevemann keine Chance auf einen Kompromiss. Nach seiner Auffassung war der Betriebsrat fehlerhaft zu der Kündigung angehört worden. Das Gericht wird jetzt am 6. Oktober im Rahmen eines Kammertermins erneut verhandeln.
Ermittlungen wegen Verdachts auf Urkundenfälschung
Das Krankenhaus hatte der Ärztin, die sich in der Ausbildung im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie befand, fristlos gekündigt. Grund war ein am 26. November 2021 hochgeladener gefälschter Impfpass. Zu diesem Zeitpunkt galt die 3-G-Regelung. In der Folge musste die Frau nicht mehr täglich einen Coronatest vorlegen, sondern nur noch dreimal in der Woche. Das Gesundheitsamt informierte das Krankenhaus Mitte Mai 2022 darüber, dass gegen die Medizinerin wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung ermittelt werde.
Gegenüber dem Arbeitgeber räumte die Ärztin den Vorwurf ein und gab als Motiv großen sozialen Druck an. Der Betriebsrat stimmte daraufhin der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich zu.
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat bereits im März 2022 in einem vergleichbaren Fall ein Urteil gesprochen und eine außerordentliche Kündigung nach der Vorlage eines gefälschten Impfpasses für rechtens erklärt. (dpa)