Kommentar zum Medikationsplan
Anstoß für mehr Sicherheit
Im Vorfeld der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes ist vor allem der Medikationsplan immer wieder kritisiert worden: Nach fast 15 Jahren Vorbereitung auf eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit mit Hilfe der EDV ist (vorerst) nur ein Medikationsplan auf Papier herausgekommen.
Sicher, man hätte sich technisch mehr wünschen können, als dass Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, ab Oktober Anspruch auf ein Stück Papier haben, auf dem die eingenommenen Arzneimittel stehen. Doch sollte das Erreichte nicht ins Lächerliche gezogen werden.
Die Prozesse, die über den Anspruch auf den Medikationsplan in den Praxen angestoßen werden, sind nicht trivial. Vor allem am Empfang wird sich einiges ändern, wenn Patienten jetzt nicht nur Chipkarte und Überweisung, sondern auch noch einen Medikationsplan mitbringen.
Insofern bringt der Gesetzgeber einiges in Bewegung. Das ist um so wichtiger, weil Ärzte in vielen Praxisprogrammen auch bisher schon die Möglichkeit haben, Medikationspläne anzulegen. Dies wird bislang aber im eng getakteten Praxisalltag kaum genutzt.
Entscheidend ist jetzt, dass die Umsetzung des Medikationsplans durch die Selbstverwaltung, die noch im April zu erwarten ist, praxistauglich ausfällt.
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