Privatliquidation
Bundesgerichtshof: Keine individuelle Honorarvereinbarung für ambulante Liposuktion
Der Bundesgerichtshof sieht klinikseitig eine Mehrfachabrechnung als zulässig an, wenn die Behandlung auf mehrere Eingriffe aufgeteilt wird.
Der Bundesgerichtshof sieht klinikseitig eine Mehrfachabrechnung als zulässig an, wenn die Behandlung auf mehrere Eingriffe aufgeteilt wird.
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