Urteil
Bundessozialgericht billigt kommende Sanktionen bei Unterbesetzung in Psychiatrie und Psychosomatik
Kliniken, die Personalvorgaben nicht einhalten, müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Das Bundessozialgericht hält die Sanktionen für moderat und die Übergangsfristen für verhältnismäßig.