Interview mit dem Psychiater

"Für Niels H. hatten die Patienten keine Invidualität"

Dr. Konstantin Karyofilis ist der Mann, dem der verurteilte einstige Krankenpfleger Niels H. als Erstes gestanden hat, Patienten mit einer Überdosis eines Herzmedikaments ermordet zu haben. Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" spricht der forensische Psychiater aus Oldenburg über den Täter, den Fall und warum jeder Mensch zum Mörder werden kann.

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Dr. Konstantin Karyofilis hat das Gutachten über Niels H. vorgenommen.

Dr. Konstantin Karyofilis hat das Gutachten über Niels H. vorgenommen.

© Ingo Wagner / dpa

OLDENBURG. Das Landgericht Oldenburg hat den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung an Patienten des Klinikums Delmenhorst zu lebenslanger Hafstrafe verurteilt.

Der 38-Jährige gestand im Prozess sogar, für den Tod von bis zu 30 Patienten verantwortlich zu sein. Zuvor hatte er das nur einem Gutachter anvertraut - Dr. Konstantin Karyofilis. Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" spricht der forensische Psychiater aus Oldenburg über diesen besonderen Fall.

Ärzte Zeitung: Herr Dr. Karyofilis, Niels H. ist nun wegen Mordes verurteilt worden. Wochenlang schwieg er im Prozess. Sie haben ihn untersucht. Und Sie waren der Erste, dem er sich öffnete und insgesamt 30 Tötungen zugab. Wie ist es zu diesem Geständnis Ihnen gegenüber gekommen?

Dr. Konstantin Karyofilis: Wir haben uns fünf Mal getroffen, insgesamt etwa 25 Stunden lang. Aber diese Begutachtung hat sich von allen anderen unterschieden. Denn bis dato hatte Herr H. noch mit niemandem über seine Taten gesprochen außer mit seiner Anwältin, aber auch hier nicht sehr konkret.

Und sie hatte nicht die Zeit und fachlichen Möglichkeiten, so auf ihn einzugehen wie während einer Begutachtung. Und es war von Anfang an klar, dass Herr H. etwas gestehen wollte. Er wusste aber nicht, was konkret.

Er wusste nicht, was konkret er gestehen sollte?

Karyofilis: Eine konkrete Erinnerung an die Einzelfälle hat sich erst im Laufe unserer Gespräche entwickelt. Seine Taten liegen viele Jahre zurück. Er wusste, dass Menschen zu Tode gekommen sind.

Aber auf der Intensivstation gab es keinen persönlichen Bezug zu den Patienten, sie hatten für ihn keine Individualität. Auch Angehörige hat er erst in der Verhandlung kennengelernt. Wie wir alle, erinnert er sich zudem lieber an das Positive als an das Negative.

Ist Herr H. schuldfähig?

Chronik zu Niels H. als Pfleger

Niels H. hat seit gut 20 Jahren als Pfleger in verschiedenen Kliniken gearbeitet. Eine Chronik:

1994-1999: Ausbildung am St. Willehad-Hospital in Wilhelmshaven und ab 1997 Übernahme als Pfleger auf der gefäßchirurgischen Station. Bisher kein Verdacht auf Tötungsdelikte in dieser Zeit.

1998-2000: Begleitung von Krankentransporten beim Deutschen Roten Kreuz in Wilhelmshaven.

1999-2002: Arbeit im Klinikum Oldenburg. Er ist auffällig oft bei Wiederbelebungen dabei. Das Klinikum legt dem Pfleger eine Kündigung nahe und stellt ihm ein gutes Arbeitszeugnis aus.

2003-2005: Pfleger auf der Intensivstation am Klinikum Delmenhorst. Die Todesrate in der Abteilung verdoppelt sich in dem Zeitraum beinahe. Im Juni 2005 wird der Pfleger auf frischer Tat ertappt. (dpa)

Karyofilis: Ja. In 30 bis 90 Fällen hatte er die Spritze schon im Kittel gehabt und hat sie aber, um nicht entdeckt zu werden, keinem Patienten verabreicht. Das heißt, es liegt kein psychiatrischer Grund vor, dass Herr H. in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen wäre. Er hätte das tun können, was der Gesetzgeber verlangt.

Schuldfähigkeit ist ein juristisches Konzept, kein ethisches, moralisches oder theologisches. Herr H. hat die grundlegende Fähigkeit, sich für das Richtige zu entscheiden und von der falschen Handlung Abstand zu nehmen. Deshalb ist er schuldfähig.

Wie häufig ist Schuldunfähigkeit?

Karyofilis: Sehr selten. Man unterscheidet die volle, die verminderte und die aufgehobene Schuldfähigkeit. So beeinflusst etwa eine schwere Intelligenzminderung oder schwere Schizophrenie die Schuldfähigkeit. Rund 0,3 Prozent der Straftäter sind schuldunfähig, zwei bis drei Prozent vermindert schuldfähig.

Straftaten beruhen also in der Regel nicht auf Erkrankungen, sondern sind ganz normale psychologische Vorgehensweisen. Auch die große Menge der Taten, die ja Herrn H. vorgeworfen wird, sagt eigentlich nichts darüber aus, dass diese zwangsläufig Folge einer psychiatrischen Erkrankung sein müssen.

Menschen sind eben in bestimmten Situationen bereit, zu töten oder den Tod billigend in Kauf zu nehmen.

Wenn jeder Mensch diese Möglichkeit in sich trägt, was macht ihn aus psychiatrischer Sicht schließlich zum Mörder?

Karyofilis: Vor allem die Gelegenheit. Herr H. hat sich ja nicht vorgenommen, jemanden zu töten. Er wollte vielmehr zeigen, wie gut er retten kann. Dass dabei Patienten sterben, hat er billigend in Kauf genommen. Er hatte auf der Intensivstation die Gelegenheit, die Macht, die Kenntnisse, er litt zudem unter Ängsten, Depressionen und innerer Leere.

Wenn er einen Menschen wiederbelebt hat, dem er zuvor Gilurytmal verabreicht hatte, fühlte er sich anerkannt, vor allem aber ging es ihm für einige Tage gefühlsmäßig besser. Es war für ihn wie eine Droge.

Was bewegt Sie persönlich, sich mit den Abgründen der Normalität zu befassen?

Karyofilis: Die meisten Täter sind weder unnormal noch ist deren Denken besonders abgründig.

Die Lebensgeschichte eines Menschen zu verstehen, seine Motive für sein Handeln und die vom Auftraggeber an mich gerichteten Fragen so zu beantworten, dass die Richter solche Menschen besser verstehen und deren Handeln beurteilen können ist mir ein wichtiges Anliegen.

Professor Christian Pfeiffer, Direktor des kriminologischen Forschungsinstitutes in Hannover, sagt, letztlich könne man Patienten nicht vor Übergriffen durch Pflegende schützen. Sehen Sie das genauso?

Karyofilis: Wo so ein derart starkes Machtgefälle herrscht wie in einem Krankenhaus, kann man die Machtlosen letztlich nicht vollkommen schützen. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass alle in einem Krankenhaus tätigen Menschen an dem Wohlergehen der Patienten interessiert sind.

Aber man kann eine gute datenstatistische Qualitätskontrolle installieren. So lassen sich zum Beispiel auffällige Häufungen von Todesfällen feststellen. Außerdem haben die Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht.

Denn die Arbeit besonders auf den Intensivstationen ist enorm anstrengend. Es muss deshalb ausreichend Gelegenheiten geben, offen über Schwächen und Probleme sprechen zu können. Und: Whistleblowing darf nicht als Verrat gelten.

Wenn jemand das Gefühl hat, etwas läuft schief, dann muss es eine Kultur geben, die es würdigt, wenn jemand einen Verdacht äußert. Herr H. wäre heute froh, wenn seine Taten eher heraus gekommen wären.

Das Interview führte Christian Beneker.

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