Nach Todesfällen

Kölner Apotheker will wieder öffnen

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KÖLN. Nach den Todesfällen durch vergiftete Glukose aus einer Kölner Apotheke klagt deren Betreiber auf Wiedereröffnung.

Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. Es gehe um drei Apotheken.

„Er möchte erreichen, dass er sie wieder öffnen darf“, so die Sprecherin. Das Gericht werde frühestens nächste Woche darüber entscheiden. Zuvor hatte der Kölner „Express“ berichtet.

Die Stadt hatte auf Anweisung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Mann in Köln betreibt, vorübergehend geschlossen. Das Gesundheitsministerium NRW hatte die Maßnahme am vergangenen Donnerstag damit begründet, dass jegliches Restrisiko für Patienten ausgeschlossen werden soll.

Da die Staatsanwaltschaft in dem Fall keine Ermittlungsrichtung ausgeschlossen habe und damit unklar sei, ob möglicherweise kriminelle Energie dahinter gestanden haben könnte, müsse es um weitestgehenden Patientenschutz gehen.

Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren vor knapp zwei Wochen an Organversagen gestorben, nachdem die Frau eine Glukose-Mischung aus einer der Apotheken zu sich genommen hatte. Erst einige Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke zunächst untersagt, weiter Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen.

Weitere drei Tage später ordneten Land und Bezirksregierung die Schließung der Apotheke sowie der beiden anderen Apotheken des Betreibers durch die Stadt Köln an. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 03.10.201917:25 Uhr

Abschließende Bewertung erforderlich!

Für den orale Glukosetoleranz-Test (Zuckerbelastungstest, kurz auch oGTT) ist ein sicher konfektioniertes Fertigpräparat wohl nicht mehr verfügbar: Die orale Gabe von 75 g Glucose durch das Fertigpräparat Dextro-O.G.T.®.

Weshalb die sichere Alternative mit 75 g Dextrose, z.B. als Dextro-Energen® auf 300 ml Wasser im Kölner Fall nicht an die Patientin abgegeben wurde, bleibt ebenso unerfindlich wie die Weigerung der Ermittlungsbehörden, den toxikologisch erfassten und ursächlich zum Tode führenden Giftstoff endlich zu benennen. Die bisherigen "ermittlungstaktischen" Gründe erscheinen vorgeschoben zu sein.

Zusätzlich ist es unverständlich, dass zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes die Stoffwechsel-Provokation mit einer unphysiologischen Glucoselösung erfolgen soll, und nicht die Bestimmung des HbA1c-Wertes im Vollblut erfolgen kann. Vgl dazu:
- https://deutsch.medscape.com/artikel/4902664

- http://dx.doi.org/10.2337/dc14-1312
Hughes R, et al: Diabetes Care (online) 4. September 2014

- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/97239/HbA1c-Bestimmung-erkennt-Gestationsdiabetes-frueher

Das modernere HbA1c-Screening sollte neu überdacht werden.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM

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